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Es werden Posts vom 2009 angezeigt.

Düsseldorfer Tabelle - und hier nun die vorläufige Fassung:

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die Bild-Zeitung hats ja schon in großen Lettern berichtet: ab 01. Jan 2010 gilt eine neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle zur Brechnung des Kindesunterhaltes.

Guten Rutsch !

Bis dahin, dear constant readers: Kommt gut ins neue Jahr und vielleicht bis demnächst, an dieser Stelle.

Frohe Weinachten !

Ich wünsche ein frohes Fest und viele Geschenke gahbt zu haben ! Kommen Sie gut ins neue Jahr.

Radarfalle für Moppedfahrer

17. Dezember 2009 Mit einem neuen Messgerät will die Polizei künftig auch “Temposünder” auf zwei Rädern ertappen, berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/09. Zwei der fünf Sensoren des neuen Digitalblitzers sind schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, so dass Fahrer und hinteres Nummernschild von der Seite abgelichtet werden können. Bislang konnten Motorradfahrer den sogenannten Starenkästen gelassen ins Auge sehen – ihre Maschinen haben vorne kein Nummernschild und konnten auf Blitzfotos deshalb nicht identifiziert werden. Doch das neuartige Überwachungssystem ES3.0 der bayerischen Firma eso GmbH erwischt durch Aufnahmen von der Seite jetzt auch Zweiräder. Zudem kann es Autos auseinanderhalten, die auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fahren. Quelle: heise Autos Naja - mehr als den Halter werden auch die besten Fotos wohl nicht ermitteln können (den jeweiligen Fahrer - so er denn Helm und Visier trägt wohl eher nicht).

....ist das kalt.......

Heute Morgen sind minus 11 Grad und dennoch macht man sich Sorgen, dass die Staats- und Regierungschefs das mit dem Klimaabkommen noch hinbekommen.....

LG Coburg: Kein ständiger nächtlicher Winterdienst auf Staatstraßen

zu LG Coburg, Urteil vom 22.07.2009 - 5 U 151/09 Wer nachts auf der schneebedeckten Abfahrt einer Staatsstraße ins Schleudern gerät, kann dafür nicht den räumpflichtigen Freistaat Bayern verantwortlich machen. Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen. Eine ständige Räumung, insbesondere zur Nachtzeit, dürfe nicht vorausgesetzt werden (Urteil vom 22.07.2009 – Az.: 5 U 151/09). Unfall auf verschneiter Abfahrt Der Kläger befuhr bei starkem Schneefall kurz vor Mitternacht eine Staatsstraße. Als er die geräumte Staatsstraße verließ, kam er auf der erkennbar nicht geräumten Abfahrt ins Schleudern und prallte am Fahrbahnrand gegen die Leitplanke. Der Kläger meinte, Ersatz des Fahrzeugschadens und Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern verlangen zu können. Der Freistaat hätte nach Ansicht des Klägers auch die Abfahrt räumen müssen und würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen, die bei starkem Schneefall vö

BMF-Schreiben: «Soli» wird für Veranlagungszeiträume ab 2005 nur noch vorläufig festgesetzt

Der umstrittene Solidaritätszuschlag wird nach Zweifeln eines Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit nur noch unter Vorbehalt erhoben. Darauf haben sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom 08.12.2009 die Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt. Der «Soli» wird danach rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.12.2009, Az.: IV A 3 - S 0338/07/10010). Vorläufigkeit gilt spätestens ab 23. Dezember Der Vorläufigkeitsvermerk war erwartet worden, nachdem sich erst kürzlich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür eingesetzt hatte. Steuerzahler brauchen nun nichts mehr zu unternehmen, um Geld zurückzuerhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht den «Soli» am Ende wirklich kippen. Den Finanzämtern wird so eine Flut von Einsprüchen erspart. Der Bund hat allerdings keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des «Soli»-Zuschlages. Die Vorläufigkeit gilt spätestens ab 23.12.2009. Hinterg

OLG Stuttgart billigt Abschlussgebühren bei Bausparkassen

Urteil von zu OLG Stuttgart - 2 U 30/09 Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Abschlussgebühren für Verträge erheben. Der Zweite Zivilsenat hat eine Berufungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen diese Praxis abgewiesen. Die von der beklagten Bausparkasse Schwäbisch Hall verwendete Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehöre zum Abschluss des Geschäfts. Sie sei weder intransparent noch mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung unvereinbar. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht zugelassen (Az.: 2 U 30/09). Verbraucherschützer kündigen Revision an Die Abschlussgebühr sei ein Teil des Gefüges aus Leistungen und Gegenleistungen eines Bausparvertrages, so das OLG weiter. Auch der Gesetzgeber habe zu erkennen gegeben, dass er die Abschlussgebühr billige. Die Verbraucherschützer waren zuvor schon am Landgericht Heilbronn gescheitert, wollen aber nach der erneuten Niederlage vor den Bundesgerichtshof i

Leichter ist es groß als recht zu handeln.

Christoph August Tiedge Guten Morgen und eine gute Woche wünscht allen Mandanten und solchen die es (vielleicht) werden wollen, sowie allen sonstigen Lesern dieses Blogs, Frank Theumer

Kabinettsorder von Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Verjährung zum Jahresende

Wussten Sie, dass die offene Rechnungen bereits nach drei Jahren verjähren, und zwar gerechnet ab dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind? Damit drohen Ende 2009 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2006 zu verjähren.

Retent oder Retend

...schon lange beschäftigt mich die Frage, wie es korrekterweise geschrieben wird. Nun endlich hab ich mal dran gedacht, während ich am PC war und - nichts einfacher als das - mal bei Wkipedia nachgeschlagen. Siehe da: Man schreibt es mit T am Ende ! Wieder ein Problem erledigt !

Insolvenzverschleppungshaftung des Vereinsvorstands

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. 6. 2009 - 14 U 137/07 BeckRS 2009, 22010 Die Vorschrift des § 64 II GmbHG a. F. (jetzt § 64 GmbHG) und deren Parallelvorschriften im Recht der GmbH und Genossenschaft finden keine analoge Anwendung auf den Vereinsvorstand. Ist ein Verein zahlungsunfähig oder überschuldet, hat der Vorstand die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags verzögert, so haften schuldhaft handelnde Vorstandsmitglieder den Gläubigern nach § 42 II 2 BGB für den daraus entstehenden Schaden. Das OLG Karlsruhe hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Vereinsvorstand darüber hinaus auch dem Verein analog § 64 II GmbHG a.F. zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet sind, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines als eingetragener Verein organisierten Tennisclubs. Der Verein war Inhaber eines Erbbaurechts. Dieses ist in den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 m

neue HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) in Kraft getreten

Am 18. 8. 2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) in Kraft getreten. Sie gilt für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt zwischen Auftraggebern und Architekten oder Ingenieure über deren Leistungen geschlossen werden. Die HOAI soll in der nächsten Legislaturperiode inhaltlich und systematisch weiterentwickelt werden. So sollen neben der Honorarstruktur insbesondere die Leistungsbilder unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der technischen und rechtlichen Entwicklungen überprüft werden. NJW-Spezial 2009 Heft 19 Seite 606

Zukunft

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Wünsche einen erfolreichen Start in die neue Woche !

.....und nicht vergessen......bald ist Weihnachten.

Voltaire

Gewohnheit, Sitte und Brauch sind stärker als die Wahrheit. Es braucht neue Revolutionen der Geister, es braucht einen neuen Enthusiasmus, um den alten zu zerstören.

Spritpreise

...der Preis für den Liter Diesel ist von gestern abend (1,05 €) bis heute morgen (1,11 €) um satte 6 Cent gestiegen..... gibts dafür eine rationale Erklärung ???

der Doppelgänger

es gibt einen Kollegen im Stuttgarter Raum, der so heiß wie ich, gleiche Schreibweise und eben auch der gleiche Beruf. Ich wußte das schon länger, doch wenn ich dann über ihn in der Zeitung lese, bekommt doch einen Schreck.....

OLG Düsseldorf zu Banken-AGB: Schätz- oder Besichtigungsgebühr bei Kreditvergabe an Privatkunden unzulässig

zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 - I-6 U 17/09 Banken dürfen bei der Kreditvergabe an Privatkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 05.11.2009 entschieden. Eine solche Klausel sei wegen unangemessener Kundenbenachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, da die Schätzung und Besichtigung des Beleihungsobjekts ausschließlich im Interesse der Bank erfolge und es damit an einer vertraglichen Gegenleistung der Bank fehle (Az.: I-6 U 17/09). Sachverhalt Die beklagte Bank schloss im Jahr 2005 mit einem Ehepaar aus Meerbusch einen Darlehensvertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sahen dabei eine «Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr» für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten in Höhe von 260 Euro vor. Die Verbraucherzentrale klagte deshalb vor dem Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel, der Bank die Verwendung der Klausel zu untersagen

Johann Kaspar Lavater

Sprich nie Böses von einem Menschen, wenn du es nicht gewiß weißt! Und wenn du es gewiß weißt, so frage dich: Warum erzähle ich es?

Aus gegebenem Anlaß

Nach § 203 Abs 4 StGB besteht der Schutz auch nach dem Tod des Betroffenen fort. Bei höchstpersönlichen Geheimnissen verbleibt die Verfügungsbefugnis nach hM beim Verstorbenen und geht nicht auf den Erben über (RGSt 71, 21, 22; BGH NJW 1983, 2627, 2628; OLG Stuttgart Justiz 2006, 236f; OLG Naumburg NJW 2005, 2017f; Lackner/Kühl StGB § 203 Rn 27 ; LK/Schünemann § 203 Rn 54; SK/Hoyer § 203 Rn 79; Bartsch NJW 2001, 861, 862; Kuchinke GS Küchenhoff 1987, 371, 376; Roxin/Schroth/Braun aaO, 285). Weidemann in Beck-OK StGB § 203 RN 8

Abfindungszahlung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich mindert Arbeitslosengeld II (”Hartz IV”)

Der Kollege Wolf berichtet auf seinem Blog Fließt eine Abfindungszahlung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich dem Arbeitslosen erst zu, wenn dieser bereits Arbeitslosengeld II (”Hartz IV”) bezieht, so sind diese Abfindungszahlungen leistungsmindernd als Einkommen zu berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 03.03.2009, Az. B 4 AS 47/08 R entschieden. Das BSG hat die Revision des Klägers, der sich gegen die Rückforderung überzahlter Sozialleistungen durch die zuständige Behörde wandte, zurückgewiesen. Das BSG urteilte, dass der Kläger in den Monaten, in denen ihm die Abfindungszahlungen zuflossen, nicht hilfebedürftig war und ihm deshalb kein Anspruch auf ALG II zustand. Damit hat die Behörde zurecht ALG II Bewilligung rückwirkend aufgehoben. Der Kläger muss bezogenes Arbeitslosgengeld II zurückzahlen. Der Kläger hatte mit seinem vormaligen Arbeitgeber einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen. Für den Wegfall seines Arbeitsplatzes sollte ihm eine

Polizei kann niemanden zur Aussage zwingen

Es geht um Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten (wie zB Geschwindigskeitsverstöße) - die Polizei oder Ordnungsbeamten können NIEMANDEN zwingen, eine Aussage zu machen. Lassen Sie sich nichts einreden. Der Kollege Flauaus schreibt dazu auf seinem Blogbeitrag : Wenn die Polizei im Unernehmen steht und anhand eines Beweisfotos den Fahrer eines Firmenwagens ermitteln will, der zu schnell oder mit zu geringem Abstand gefahren sein oder sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, meinen immer alle, sie müßten jetzt Rede und Antwort stehen. Und die Polizei gibt dem Irrglauben Nahrung mit dem Argument, als Pförtner oder Fuhrparkleiter oder Personalchef stehe einem kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das mag so sein. Aber sagen braucht man trotzdem nichts. Außer vielleicht: “Gehen Sie bitte, sonst mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch!” Denn ein Zeuge kann nicht gezwungen werden, vor der Polizei auszusagen. Weder muß man einer Ladung zur Vernehmung folgen und muß, kommt man ihr nicht nach, mit

Nicht in die ferne Zeit verliere dich! Den Augenblick ergreife, der ist dein!

Friedrich Johann Christoph Schiller

Weinachtsgeschenke - Online Einkaufen

wie sicher geht, bzw. jedenfalls sicherer Zeit der allseitsbekannte PC Fachmann Jörg Schieb hier für den WDR.

ein historischer Tag

Was neben der Maueröffnung noch so alles Geschichtliches an einem 09. Novemeber geschehen ist, kann man bei Richter Ballmann nachlesen.

Dirk Niebel

Dirk Niebel , Minister auf Bewährung Niemand kann so recht sagen, was Dirk Niebel eigentlich zum Entwicklungshilfeminister qualifiziert. Fest steht: Noch vor einigen Wochen wollte die FDP das Ressort ganz abschaffen. Doch als es um Posten ging, knickte die Partei ein. Von Sebastian Christ und Hans Peter Schütz Lesen Sie hier auf Stern.de Ich lass das mal unkommentiert..... mache sich doch jeder seinen eigenen Reim darauf.... Ich werd jedenfalls nie (wieder) FDP wählen.

BSG: Keine Verwirkung wegen verspäteter Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II

zu BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 Die verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II, im konkreten Fall wurde das Formular erst sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt, führt nicht zu einer Verwirkung des Leistungsanspruchs. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 28.10.2009 entschieden (Az.: B 14 AS 56/08). Der Kläger sprach im Juni 2005 bei der Arbeitsgemeinschaft Dresden (ARGE) wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld «Tag der Antragstellung» der Stempel 09.06.2005 aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 03.01.2006 legte der Kläger sodann das nunmehr ausgefüllte Antragsformular vor. Er gab an, seinen zwischenzeitlichen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab dem 03.01.2

§ 101a UrhG - Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. (3) Die Verpflichtung zur Vorlage einer Urkunde oder zur Duldung der Besichtigung einer Sache kann im Wege der einstweiligen

Es stimmt also nicht..... die 7 Grad Winterreifen-regel ????

auf Spiegel online ...ist man jedenfalls folgender Meinung: "Winterreifen, behaupten die Hersteller, haften nicht nur bei Schnee und Eis besser, sondern generell unterhalb von sieben Grad. Peinlich nur: Das stimmt nicht."

Die Realität des Juristen..... (kann auch mal lustig sein)

§ 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (1) Dieses Gesetz gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen. (2) Kreuzungen sind entweder höhengleich (Bahnübergänge) oder nicht höhengleich (Überführungen). (3) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn die Betriebsmittel auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs übergehen können (Anschlußbahnen), und ferner die den Anschlußbahnen gleichgestellten Eisenbahnen. (4) Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. (5) Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.

Studiengebühren sind Mehrbedarf

Die Kosten für Studiengebühren und der Semesterbeitrag sind von den Eltern eines Studenten zusätzlich zum Ausbildungsunterhalt zu zahlen, da es sich in beiden Fällen um Mehrbedarf handelt. Die Zahlungspflicht besteht somit zumindest dann, wenn der Elternteil, der Regelunterhalt leistet, auch hinsichtlich des Mehrbedarfs leistungsfähig ist. OLG Zweibrücken, 23.12.2008 - Az: 11 UF 519/08

Halter kann sich durch Verschenken eines Autowracks zum «Ausschlachten» strafbar machen

zu OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009 - 32 Ss 113/09 Wer als Halter sein Fahrzeug an einen Dritten verschenkt, damit dieser den Wagen «ausschlachten» kann, aber nicht dafür sorgt, dass der Abnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert oder entsorgt, macht sich grundsätzlich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15.10.2009. (Az.: 32 Ss 113/09). Die Staatsanwaltschaft hat der 25 Jahre alten Angeklagten aus Gronau vorgeworfen, ein nicht mehr fahrbereites, 22 Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von mehr als 220.000 Kilometern, das wegen eines Kupplungsschadens liegen geblieben war, im «Heißen Draht» zum Ausschlachten angeboten und am 20.02.2006 an einen unbekannt gebliebenen Abnehmer verschenkt zu haben. Das Fahrzeug wurde wenige Tage später in Hannover aufgefunden, wo es ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum abgestellt war. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei das Verhalten der Angeklagte

Großfamilie mit Hartz-IV kann keine Beihilfe für Schulbücher verlangen

zu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2009 - L 7 AS 72/08 Eine Hartz-IV beziehende Familie hat für das Schuljahr 2007/2008 einen Anspruch auf Übernahme des Lernmitteleigenanteils durch die ARGE auch dann nicht, wenn es sich um eine Großfamilie mit zehn schulpflichtigen Kindern handelt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 27.08.2009 entschieden (Az.: L 7 AS 72/08, BeckRS 2009 73113). Weder im SGB II noch im SGB XII gebe es eine Anspruchsgrundlage für die begehrte Leistung. Dem besonderen Bedarf der Familie sei mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung unter angemessenen Rückzahlungsbedingungen ausreichend Rechnung getragen, so das Gericht. Aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen erhielten überdies seit August 2009 Schüler zusätzliche Leistungen nach § 24a Abs. 1 S. 1 SGB II. Sachverhalt Die beiden schulpflichtigen Kläger leben mit neun - davon acht ebenfalls schulpflichtigen - Geschwistern und ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Der

REUE

Deine Reue sei lebendiger Wille, fester Vorsatz. Begangene Fehler zu betrauern ist zu nichts nütze. August Graf von Platen

Warum Juristen so unbeliebt sind

http://www.jura.uni-passau.de/index.php?id=680

SG Dortmund: Große Erbschaft kann zum Verlust von Arbeitslosengeld II führen

zu SG Dortmund, Beschluss vom 25.09.2009 - S 29 AS 309/09 ER Auch wenn ein Erblasser zu Gunsten eines Hartz IV- Leistungsbeziehers verfügt, dass die Erbschaft nur insoweit ausgezahlt werden soll, als bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen weiterhin bezogen werden können, darf die Grundsicherungsbehörde gleichwohl ihre Leistungen einstellen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 52-jährigen Langzeitarbeitslosen entschieden, der von seiner Mutter eine Erbschaft im Wert von rund 240.000 Euro gemacht hat (Beschluss vom 25.09.2009, Az.: S 29 AS 309/09 ER). In ihrem notariellen Testament hatte die Mutter verfügt, ihr Bruder habe als Testamentsvollstrecker und Nacherbe dafür Sorge zu tragen, dass der Nachlass möglichst erhalten bleibe und ihr Sohn als Vorerbe in den Genuss der Früchte des Nachlasses komme, ohne dass ihm öffentliche Zuwendungen verloren gingen. Geldbeträge für Geschenke zu Feiertagen, Urlaube, Kleidung, die Befriedigung geistiger und künstlerischer Bedürfnisse,

Wußten Sie schon - Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

....dass das zurückdrehen des Kilometerzählers auch dann strafbar ist, wenn Sie (derzeit) gar nicht vorhaben, den Wagen zu verkaufen ???? § 22b Straßenverkehrsgesetz meint´dazu: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder 3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend. (3) Gegenstände, auf die sich die Stra

Amtsgericht Zossen (to be continued)

Der Mandant wurde im Sep 2008 freigesprochen. Es war ein Verfahren, dass sich über Jahre hinzog. Die Anklage ist immerhin schon aus Feb. 2007. Meine Gebühren bekomme ich(wegen des Freispruchs) aus der Staatskasse. - Soweit so gut ! Ich bin ja ein (gezwungenermaßen) geduldiger Mensch. Weil ich ja bereits seit Anfrang 2007 mit meiner Leistung in Vorleistung liege......habe ich dann mal rasch abgerechnet. Mein Kostenfestsetzungsantrag stammt vom 30. Sep 2008..... Am 15. Dez 2008 fragte ich erstmals nach (oh wie ungeduldig), wann ich denn hier mal mit der Vergütung rechnen könne. Darauf bekam ich die lapidare Antwort (die natürlich jeder bekommt, der nach 3 Monaten mal nach seinem Geld fragt), dass "Rückstände können zur Zeit nach und nach abgearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis." Klar doch - ich bin (siehe oben) ja geduldig und warte. Im April 2009 fragte ich erneut nach, wie weit denn die "Nach-und-Nach-Rückstandsabarbeitung" gediegen ist. Das brachte mir

Ebay Händler - Kündigung durch Ebay

Das Brandenburgische OLG (Urteil vom 17.06.2009, Az.: Kart W 11/09) hat entschdieden, dass EBay einem Händler kündigen darf, wenn er auf seine eigenen Waren (mit)bietet, um einen bestimmten Preis zu erzielen. Bei dieser Entscheidung handelte es sich aber um einen gewerblichen EBay-Verkäufer.

Schnellere Scheidung mit dem neuen FamFG

Nach dem neuen FamFG (seit 01.09.2009) ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichs erleichtert worden, so dass - wenn gewollt - Scheidungen schneller ausgesprochen werden können. Die Voraussetzung für die Abtrennung des Versorgungsausgleichs sind, dass die Ehegatten die notwendigen Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben müssen und übereinstimmend die Abtrennung beantragen wird. Dies soll jedenfalls dann möglich sein, wenn die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bereits mindestens 3 Monate zuvor eingetreten ist. Bisher haben manche Versorgungsausgleichsverfahren mehrere Monate, manchmal sogar Jahre in Anspruch genommen und die Parteien mußten deswegen auf das Scheidungsurteil warten.

Scheidungen werden einfacher

§ 133 FamFG, der die formalen Anforderungen (früher in § 630 ZPO geregelt) für die einvernehmliche Scheidung regelt, bringt einige Erleichterungen (nicht nur für den Anwalt). Mit der Reform des Familienrechts zum 1. September 2009 eingeführt gelten die alten formalistischen Einschränkungen nicht mehr. Gemäß § 133 FamFG ist nun in der Antragsschrift einer Scheidung nur noch die Erklärung der Ehegatten nötig, - dass sie sich über die elterliche Sorge geeinigt haben, - eine Einigung über den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern gefunden haben, - die Unterhaltspflicht der Eheleute untereinander geregelt ist und - dass die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen geklärt sind.

Jeremias Gotthelf

Wenn Ärger im Menschen ist, so macht er selten das Klügste, sondern gewöhnlich das Dümmste.

Staatsanwalt

...nachdem der Staatsanwalt schon bei der Verlesung der Anklageschrift einen herrlichen Versprecher hatte (....der Angekackte.....äh....der Angeklagte)..... hat er sich im Schlussvortrag sogar noch selbst übertroffen. Er sprach nun von einem der Angeklagten als "spritus rectus"..... meinte doch aber wohl den spiritus rector.... oder ???

Merkellizer

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gefunden bei Flickr

ach wie gut - das ich nur ein kleiner Provinzanwalt bin.....

....... Denn in den Topsozietäten knirscht es gewaltig ..... berichtet der Handakte WebLAWg ähnliche Gedanken macht sich auch der Kollege Hoenig aus Berlin

Eine Geschichte wie aus dem Lehrbuch (für Mandanten, wenn es das denn gäbe):

...schildert mein Kollege Melchor Ein älterer (60) Verkehrsteilnehmer (wahrscheinlich Typ Autofahrer mit Hut) zeigt jüngeren (40) Mercedesfahrer an wegen angeblicher Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. Die Personenbeschreibung ist schon eher schlecht bis unzutreffend. Polizei ermittelt die Fahrzeughalterin, eine GbR, und schickt dieser einen Zeugenfragebogen mit der Bitte um Benennung des verantwortlichen Fahrers und gleichzeitiger Belehrung über Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte (§§ 52, 55 StPO). Der Gesellschafter der GbR, der den Mercedes gefahren hat, ist sich jedoch keiner Schuld bewusst und sieht zum Schweigen keinen Anlass. Er teilt kurz und präzise mit, er sei der Fahrer gewesen. Im Übrigen sei die Anschuldigung unzutreffend, es habe weder eine Beleidigung noch eine Nötigung gegeben. Es steht also Aussage gegen Aussage, weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich. Die Polizei denkt jedenfalls noch über weitere Ermittlungen nach und gibt den Vorgang

«Financial Times Deutschland»: Steuersünder verklagt Liechtensteiner Bank

Ein deutscher Steuersünder hat die liechtensteinische LGT Bank auf 13 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Das berichtet die «Financial Times Deutschland» in seiner Ausgabe vom 23.09.2009. Das Geldinstitut im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein habe ihn nicht über den Datendiebstahl informiert, der 2008 zu den spektakulären Ermittlungen gegen etwa 700 deutsche Steuersünder geführt hatte. Somit habe er sich nicht selbst anzeigen können, um straffrei zu bleiben. Kläger 2008 aufgrund von LGT-Affäre verurteilt Die deutschen und liechtensteinischen Anwälte des Klägers haben eine Klageschrift mit mehreren Punkten vorbereitet, in denen der LGT zahlreiche Versäumnisse und fehlerhafte Beratung angelastet werden, berichtet die Zeitung weiter. Der Fall soll demnach bereits kommende Woche vor dem Landgericht in Vaduz verhandelt werden. Der Prozess gilt als Musterprozess. Nach Informationen der Zeitung handelt es sich bei dem Kläger um einen Immobilienunternehmer aus Bad Homburg, dessen V

Familie

Ich liebe meine Frau !

Herrliches Zitat

Alte Juristenweisheit Je begründeter ein unliebsamer Antrag ist, desto unzulässiger wird er.

der online-Tod

Die Süddeutsche Zeitung macht sich heute Gedanken, was eigentlich passiert, wenn jemand stirbt ("Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?") Was wird aus den Accounts und Profilen zB bei StudiVZ, MySpace, Facebook usw, wenn der Inhaber des Accounts stirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. Gibt es so etwas wie einen idellen Nachlass ? Kann man Paßwörter, Highscores, Accountdaten vererben ? Sollte man ein Regelung ins Testament aufnehmen ??? Hm..... genug Stoff zum Nachdenken !

Strafverteidigung

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen ist (Strate).

Erbrechtsreform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat heute den Weg zu der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Erbrechtsreform freigemacht. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten. "Mit der Reform helfen wir Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen. Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert", erläuterte Bundesministerin Zypries die Reform. "Die Erbrechtsreform verbessert auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen: Der demografische Wandel bringt mit sich, dass immer mehr Menschen Pflege und Betreuung benötigen. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld versorgt. Dabei leisten Angehörige oft einen unschätzbar wichtigen Beitrag. I

ArbG Duisburg: Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

zu ArbG Duisburg, Urteil vom 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09 Wer trotz Abmahnung wiederholt eine Raucherpause nimmt, ohne vorher auszustempeln, riskiert die fristlose Kündigung. Denn auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung sei eine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstöre, befand das Arbeitsgericht Duisburg. Es hat aus diesem Grund die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin abgewiesen, die mehrfach während der Arbeit zum Rauchen gegangen war, ohne vorher die Stempeluhr zu betätigen (Urteil vom 14.09.2009, Az.: 3 Ca 1336/09). Sachverhalt Die langjährig Beschäftigte war laut Gericht im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer so genannten Raucherpause vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurd

Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen

Der Bundesrat hat heute den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich. "Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Unser Ziel ist, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft", sagte Bundesj

ein Anwalt sagt......

Wenn der Pöbel aller Sorte tanzet um die goldnen Kälber, halte fest: Du hast vom Leben doch am Ende nur dich selber. Theodor Storm (14. 09. 1817 - 04. 07. 1888) Schriftsteller, Rechtsanwalt, "Der Schimmelreiter" (Deutschland, 1817 - 1888).

Heinrich Heine - Fragen

Am Meer, am wüsten, nächtlichen Meer Steht ein Jüngling-Mann, Die Brust voller Wehmut, das Haupt voll Zweifel, Und mit düstern Lippen fragt er die Wogen: "O löst mir das Rätsel des Lebens, Das qualvoll uralte Rätsel, Worüber schon manche Häupter gegrübelt, Häupter in Hieroglyphenmützen. Häupter im Turban und schwarzem Barett, Perückenhäupter und tausend andre Arme, schwitzende Menschenhäupter - Sag mir, was bedeutet der Mensch? Woher ist er kommen? Wo geht er hin? Wer wohnt dort oben auf goldenen Sternen?" Es murmeln die Wogen ihr ewges Gemurmel, Es wehet der Wind, es fliehen die Wolken, Es blinken die Sterne, gleichgültig und kalt, Und ein Narr wartet auf Antwort.

Einen Anwalt braucht man immer !

Das AG Berlin (Mitte) - 3 C 3385/08 vom 17.Feb 2009 - hat klar und deutlich gemacht, dass bei Verkehrsunfällen mit (angeblich) klarer Sachlage die Einschaltung eines Anwaltes (und damit die Kostentragungspflicht dafür durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers) immer erforderlich ist ! Auch bei Vorliegen einer klaren Haftungslage nach einem Verkehrsunfall ist das Einschalten eines Rechtsanwalts durch den Geschädigten als erforderlich anzusehen, da im Rahmen der Geltendmachung des Schadens viele Rechtsfragen aufgeworfen werden. Aus den Gründen: In Anbetracht der Vielzahl zu beachtender Rechtsfragen scheint auch bei einem Verkehrsunfall, wo die Haftungsfrage eindeutig ist, inzwischen ein einfach gelagerter Schadensfall kaum noch denkbar, da die Geltendmachung des Schadens als solche mit einer Vielzahl von Rechtsfragen verknüpft ist und damit keineswegs einfach ist. Dies gilt insbesondere, als die Versicherer auf dem Gebiet der Schadensabrechnung spezialisierte Mitarbe

Gerichtssprache ist doch Deutsch !?

In einem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (schon das ein monströses Wort) schreibt ein Familienrichter „Was fehlt, kann ein Abgleich der `berichtigten` Verfügung vom 22. 06. 09 mit der (unterbliebenen) Antwort der Antragstellerin ermittelt werden.“ Die Antragstellerin (und auf ihre telefonische Nachfrage bei der Geschäftsstelle des Gericht, geht es den Damen dort ebenso) versteht das nicht !!!

..... noch nicht mal 5 Uhr....

...und der Tag im Büro beginnt schon. Guten Morgen an alle Frühaufsteher !

weiche Elemente

Die neuen „weichen“ Elemente des Familienverfahren Das Gericht kann anordnen, dass Ehegatten im Hinblick auf die Regelung ihrer Scheidungsfolgen zunächst einzeln oder gemeinsam an einem Informationsgespräch über Mediation oder einer sonstigen Form außergerichtlicher Streitbeilegung teilnehmen (§ 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG). · In Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, stellt das Gesetz das deutliche Gebot auf, in jeder Lage des Verfahrens vorrangig Einigungen der Eltern anzustreben, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG). · Weiterhin kann das Gericht in Kindschaftsverfahren anordnen, dass auch der Sachverständige bei der Erfüllung des Gutachtenauftrags auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirkt (§ 163 Abs. 2 FamFG).

Urlaubszeit

noch bis 16. Aug. 2009 bin ich nicht im Büro....

Wegen Krankheit nicht genommener Jahresurlaub ist abzugelten

EuGH: Wegen Krankheit nicht genommener Jahresurlaub ist abzugelten zu EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06; C-520/06 Ein Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er ihn wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.01.2009 unter Auslegung der entsprechenden Gemeinschaftsvorschrift - Art. 7 der Gemeinschaftsrichtlinie über die Arbeitszeit (2003/88/EG) – klargestellt (Az.: C-350/06 und C-520/06).

Überlange Verfahrensdauer

BVerfG: 22 Jahre andauernder Schadensersatzprozess verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz zu BVerfG, Beschluss vom 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf einen effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch einen 22 Jahre andauernden Schadensersatzprozess als verletzt angesehen (Beschluss vom 30.07.2009, Az.: 1 BvR 2662/06). Die Fachgerichte seien verpflichtet, ein Gerichtsverfahren in angemessener Zeit abzuschließen. Dauere ein Verfahren außergewöhnlich lang, müsse das Gericht sämtliche Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung nutzen und sich gegebenenfalls auch um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen bemühen. Die durch die Beschwerdeführerin selbst verursachten Verfahrensverzögerungen hätten die Verfahrensdauer nicht rechtfertigen können, so das BVerfG. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin war Eigentümerin mehrerer Grundstücke mit Kiesvorkommen. Diese wurden 1986 versteigert, nachdem das im Ausgangs

Urlaubszeit

noch bis 16. Aug. 2009 bin ich nicht im Büro.... Ist auch dein Kreis unscheinbar, eng und klein, erfülle ihn mit deinem ganzen Wesen. Homer

BAG lässt Revision im Fall «Emmely» zu

zu BAG, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 AZN 224/09 Das Verfahren um die Kassiererin «Emmely» geht weiter. Der Berlinerin wurde gekündigt, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Ihre dagegen gerichtete Klage hatte bislang keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt mit Beschluss vom 28.07.2009 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Ungeklärt sei bisher, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung als mitentscheidend berücksichtigt werden könne (Az.: 3 AZN 224/09). Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Die Beklagte hatte diese Kündigung auf den Verdacht gestützt, die als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigte Klägerin habe zwei von einer Kollegin gefundene Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro bei einem Einkauf zum eigenen Vorteil eingelöst. Das Arbeitsgericht hatte die Kündi

wenn die Karte im Urlaub weg verloren geht oder gestohlen wird

worauf muss man achten ????? ob nur verloren oder geklaut - wer die EC-Karte oder die Kreditkarte verliert stellt sich sofort die Frage: Wer haftet für den Schaden? Karte weg – was nun? Sobald man merkt, dass die EC-Karte oder Kreditkarte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, hat der Inhaber der Karte die Pflicht, dies sofort zu melden und die Karte sperren zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht des Karteninhabers kann dazu führen, dass er teilweise oder vollständig für die Schäden haften muss, die durch den Verlust der Karte entstanden sind. Wer also am ersten Urlaubstag seine Kreditkarte verliert, darf mit der Verlustanzeige nicht warten, bis er wieder zu Hause ist, sondern muss umgehend den Verlust melden. Tipp: Die Polizei empfiehlt dazu die bundesweit einheitliche Sperr-Notrufnummer 116116. Diese Notzentrale ist – innerhalb Deutschlands sogar gebührenfrei – 24 Stunden am Tag erreichbar und behilflich bei der Sperrung von allen gängigen EC- und Kreditkarten. Aus dem Ausla

das Amtsgericht Zossen

....wird langsam aber sicher zu einem immer größeren Ägernis für mich. Nicht nur, dass Termine nicht verlegt werden (die in der Urlaubzeit liegen, vielen Dank Frau RiAG Hüls, ich werde direkt von der Ostsee zum Termin kommen und danach die mehr als 300 km wieder zurückfahren), nein die Kostenerstattungen aus den Familien- und Strafsachen dauern inzwischen ein Jahr und länger..... das macht einfach keine Spaß mehr ! www.ag-zossen.brandenburg.de

Henry Ford

Wenn es ein Geheimnis des Erfolges gibt, so ist es das: Den Standpunkt des anderen verstehen und die Dinge mit seinen Augen zu betrachten.

Robert Muthmann

Wer nicht manchmal stehenbleibt und zurückschaut, weiß gar nicht, wie weit er schon gekommen ist. (aus einem Manuskript) ~ © Robert Muthmann ~ deutscher Journalist, Rechtsanwalt und Schriftsteller *10.05.1922 (Wuppertal)

Urlaub in der Gummizelle

Ein 9-jähriger Junge war mit seinen Eltern in Ägypten in Urlaub. Am letzten Urlaubstag verletzte er sich beim Spielen auf der hoteleigenen Freischachanlage am linken Mittelfinger, als er mit einer der ca. 12 bis 15 kg schweren Figuren umfiel. Das AG München wies die Klage auf 2.000 € Schmerzensgeld und 195 € Schadensersatz ab. Der Unfall des Klägers sei das Resultat der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, nicht das einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters. Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheitsmaßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen unterbrächte, denn auch Möbel und harte Wände können gefährlich sein, wenn man dagegen stolpere. AG München Urteil vom 13.6.2007, AZ 262 C 7269/07

der Fall des Bundestagsabgeordneten Tauss

hierfür will ich mal einfach die entsprechende Norm nennen und lenke die Aufmerksamkeit des geneigten Blog-Lesers auf Absatz 5. § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), * 1.verbreitet, * 2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder * 3.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkei

40 Regeln

Nachdem ein Kollege auf seinem Blog 40 Regeln für das richtige Verhalten bei Polizeikontrollen veröffentlicht hat, haben seine Leser nun auch 40 Regeln zum Umgang mit Anwälten erstellt. Fazit: nicht Ernst gemeint aber lesenswert.

Die größten Nervensägen im Web2.0

http://meedia.de/nc/background/meedia-blogs/stefan-winterbauer/stefan-winterbauer-post/article/web-wichte---die-grten-nervensgen-im-web20_100021867.html?tx_ttnews[backPid]=1692&cHash=1600887bad

OLG Brandenburg: Kein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt bei unwahren oder unvollständigen Angaben über mögliche Einkünfte

zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2009 - 9 UF 85/08 Ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt besteht nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte unwahre oder unvollständige Angaben über das von ihm tatsächlich erzielbare Einkommen macht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 10.07.2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden. In diesem Fall sei es dem Unterhaltsverpflichteten nicht zumutbar, Unterhalt zu zahlen, so das OLG in seiner Begründung. Sachverhalt Der Berufungskläger zahlte seiner nach 24-jähriger Ehe von ihm geschiedenen Frau aufgrund eines im Jahr 1990 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs 19 Jahre lang etwas mehr als 1.000 DM Unterhalt im Monat. Der Unterhaltsbetrag wurde durch die Gerichte mehrfach angepasst. Bei den Anpassungen gingen die Gerichte davon aus, dass die Frau voll erwerbsfähig sei und selbst Geld verdienen könnte, tatsächlich aber nicht erwerbstätig war. Deshalb zogen sie geschätzte Erwerbseinkünfte von ihrem Unterhaltsanspruch ab. Es verblieb ein so ge

Anstieg der Ehescheidungen Statistisches Bundesamt

Pressemitteilung Nr. 251 vom 08.07.2009 (Scheidung / Trennung) Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2008 um 3 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Laut der im Juli veröffentlichten Statistik wurden 2008 in Deutschland etwa 191.900 Ehen geschieden. Im Jahr 2007 wurden rund 187.100 Ehescheidungen verzeichnet. Das bedeutet, dass von 1.000 bestehenden Ehen 11 geschieden wurden. Im Jahr 1993 waren es dagegen nur 8 von 1.000 Ehescheidungen.

Keine Wahrung der Schriftform durch Übermittlung einer E-Mail

BGH vom 4.12.2008, IX ZB 41/08 Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmen- de Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform. (Aus den Gründen: ...Die am 16.01.2008 um 23.55 Uhr beim Berufungsgericht eingegange- ne E-Mail stellte keinen "Schriftsatz" dar, der in § 520 III S.1 ZPO für die Berufungsbegründung zwingend vorgeschrieben ist. Eine E- Mail fällt nicht unter § 130 ZPO, sondern unter § 130 a ZPO. Die E- Mail ist ein elektronisches Dokument, das aus der in einer elektro- nischen Datei enthaltenen Datenfolge besteht. Dass ein elektroni- sches Dokument die in § 130 ZPO vorausgesetzte Schriftform für vor- bereitende und bestimmende Schriftsätze nicht wahrt, folgt bereits aus der Systematik des Gesetzes. Die Vorschrift des § 130 a ZPO wäre nicht erforderlich, wenn das elektronische Dokument bereits von § 130 ZPO erfasst würde. Der Kläger hätte jedoch den Faxanschluss der allgemeinen Poststelle des Berufungsgerichts anwählen können, dessen Nummer ihm bekan

Keine Annahme eines Anerkenntnisses bei vorbehaltloser Rechnungsbe- gleichung - Anwendbarkeit der Beweislastumkehr des § 476 BGB

BGH vom 11.11.2008, VIII ZR 265/07 1.Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tat- sächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung. 2.Die in § 476 BGB vorgesehene Beweislastumkehr findet bei allen Ansprüchen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer Anwendung, bei de- nen es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sachmängelgewähr- leistungsrechten des Verbrauchers darauf ankommt, ob die verkaufte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das gilt auch dann, wenn das Bestehen eines Mangels bei Gefahrübergang Vorfrage für andere Ansprüche ist. (Aus den Gründen: ...Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter als Er- füllungshandlung hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Be- ziehungen ausser Streit stellen zu wollen. Das gilt auch für die tatsächlichen Grundlagen

BGH: Banken mit lediglich gesetzlicher Einlagensicherung dürfen auf Sicherheit bedachten Kunden nicht sich selbst empfehlen

zu BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 152/08; XI ZR 153/08 Besteht bei einer Bank nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, darf sie einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, im Rahmen eines Beratungsvertrages keine Einlage bei sich selbst empfehlen. Anderenfalls kann sie sich wegen einer schuldhaften Verletzung des Beratungsvertrages schadensersatzpflichtig machen. Dies hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige Neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit zwei Urteilen vom 14.07.2009 (Az.: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08) entschieden. Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI Bank AG Spareinlagen (Sparbriefe und Festgeld) in Höhe von jeweils weit mehr als 20.000 Euro. Die BFI Bank AG war nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen, sondern unterlag nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz. Im Juli