<< OLG Karlsruhe, 30.9.2008 - Az: 2 UF 21/08 >> Lebt ein geschiedener Ehepartner mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, so kann der nacheheliche Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit versagt werden. Eine verfestigte Beziehung erfordert nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung oder eine wirtschaftliche Verflechtung. Es kann genügen, wenn eine öffentlich gelebte Beziehung bereits fünf Jahre besteht, Bankvollmachten bestehen und gegenseitig Wohnungsschlüssel überlassen wurden.