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Es werden Posts vom Mai 3, 2009 angezeigt.

Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch wirtschaftlicher Verflechtung!

OLG Karlsruhe, 30.9.2008 - Az: 2 UF 21/08 >> Lebt ein geschiedener Ehepartner mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, so kann der nacheheliche Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit versagt werden. Eine verfestigte Beziehung erfordert nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung oder eine wirtschaftliche Verflechtung. Es kann genügen, wenn eine öffentlich gelebte Beziehung bereits fünf Jahre besteht, Bankvollmachten bestehen und gegenseitig Wohnungsschlüssel überlassen wurden.

Wünsche eine gute Woche !!!

Da, wo der Wille groß ist, können die Schwierigkeiten nicht groß sein. Niccolò Machiavelli Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Sören Aabye Kierkegaard Klage nicht so sehr über einen kleinen Schmerz das Schicksal könnte ihn durch einen größeren heilen. Johann Peter Hebel