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Es werden Posts vom Mai 3, 2009 angezeigt.

Gesetze im Internet

....findet man hier

ist es wirklich so ????

Bringt die Web-site / Homepage wirklich so wenig für den Anwalt ????

Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin können komplett abgesetzt werden

>> Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Verlobte sind ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs. 1 S. 2 EStG abziehbar. BFH, 29.5.2008 - Az: III R 23/07

Mehr als 80 % der Bußgeldverfahren sind fehlerhaft...

.... so jedenfalls eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT Nicht selten werden Tatvorwürfe erhoben, bei denen zu hohe Messergebnisse angezeigt oder Messergebnisse falsch zugeordnet werden. Quelle: Autobild Heft 15/09

Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch wirtschaftlicher Verflechtung!

<< OLG Karlsruhe, 30.9.2008 - Az: 2 UF 21/08 >> Lebt ein geschiedener Ehepartner mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, so kann der nacheheliche Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit versagt werden. Eine verfestigte Beziehung erfordert nicht zwingend eine gemeinsame Wohnung oder eine wirtschaftliche Verflechtung. Es kann genügen, wenn eine öffentlich gelebte Beziehung bereits fünf Jahre besteht, Bankvollmachten bestehen und gegenseitig Wohnungsschlüssel überlassen wurden.

Wünsche eine gute Woche !!!

Da, wo der Wille groß ist, können die Schwierigkeiten nicht groß sein. Niccolò Machiavelli Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Sören Aabye Kierkegaard Klage nicht so sehr über einen kleinen Schmerz das Schicksal könnte ihn durch einen größeren heilen. Johann Peter Hebel