Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. Und so sollte diese auch behandelt werden. Erfahrung und Fachkenntnis eines Anwalts sind hier von besonders großer Bedeutung. Bei einer Unternehmerehe stellt sich stets die Frage, wie der Wert der Firma, des Gesellschaftsanteils etc. im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wird. Für die erforderliche Unternehmensbewertung bedarf es insbesondere wirtschaftlicher und steuerlicher Expertise. Ein Unternehmer und natürlich auch dessen Ehegatte braucht eine Beratung, die die Besonderheiten einer Unternehmerscheidung berücksichtigt. Bei einer Unternehmerscheidung sind zeit-, kosten-, und nervenbelastende Streitigkeiten (auch) über den Wert des Unternehmens sehr häufig zu sehen. Durch den rechtzeitigen Abschluss eines Ehevertrages kann ein solcher Konflikt meist verhindert werden. Mit einem Ehevertrag für Unternehmer oder Gesellschafter könnte vereinbart werden: 1. der komplette Aussch