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Es werden Posts vom Oktober 10, 2010 angezeigt.

Falschparker darf auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden

VG Berlin: Falschparker darf auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden Ein Kraftfahrzeug, das im Halteverbot steht, darf von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage eines Fahrzeughalters gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen hat (Urteil vom 18.08.2010, Az.: VG 11 K 279.10, rechtskräftig).

Pflicht zur Übernahme von PKH- bzw. VKH Mandaten

Gem. §§ 48, 49b BRAO, § 16 BORA bestehen besondere Verpflichtungen für den Rechtsanwalt im Hinblick auf die Übernahme von Mandaten auf der Basis von Prozess/Verfahrenskostenhilfe bzw. Beratungshilfe. Diese berufsrechtlichen Pflichten müssen m.E. dort ein Ende haben, wo der Gesetzgeber per Gesetz oder Dienstanweisung an die Bezirksrevisoren die Übernahme derartiger Mandate zum Glücksspiel macht. Gerade liegt mir ein gerichtlicher Hinweis vor, in dem mir vorgerechnet wird, dass ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in Höhe von sage und schreibe 75,-- € monatlich bestehe, der vorrangig in Anspruch zu nehmen sei. Liebes Gericht, der Rechtsanwalt darf gem. § 9 RVG einen Vorschuss in Höhe der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen, von ratenweiser Befriedigung steht im RVG nichts und in entsprechender Anwendung des § 9 RVG werden selbst auf Prozesskostenhilfe Vorschusszahlungen erbracht. Wenn nunmehr immer öfter die fiskalischen Interessen gegen die wirtschaftlichen

Ablehnung eines Sachbearbeiters vom Jugendamt

“Nicht die!” – Keine Chance sich gegen Jugendamts-Mitarbeiterin zu wehren Unter diesem Titel berichtet Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist) hier "Menschlich ist es durchaus nachvollziehbar, juristisch aber nicht zu erzwingen: Eltern, die mit dem Jugendamt konfrontiert sind, sind selten in einer glücklichen Lage. Konflikte mit dem Sachbearbeiter sind geradezu vorprogrammiert und nicht immer lässt sich alles wieder ins “Reine bringen”. In einem Fall wurde das Sorgerecht, im Einvernehmen mit den Eltern, auf das Jugendamt übertragen. Die Eltern wehrten sich nun vor dem OLG Köln (4 UF 96/10) dagegen, dass eine bestimmte Mitarbeiterin “zuständig” sein solle – wurden damit aber nicht gehört. Das OLG führt zu Recht an, dass es Sache des Jugendamtes sei, zu bestimmen, wer die Fälle “bearbeitet”, eine Möglichkeit hier mittels familienrechtlichem Beschluss einzugreifen, gibt es nicht."

Mobiltelefon am Steuer - immer eine Ordnungswidrigkeit?

Mobiltelefon am Steuer - immer eine Ordnungswidrigkeit? Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 23 Abs. 1 a StVO ist dem Fahrzeugführer jedoch die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Es ist hinreichend geklärt, dass unter „Benutzung“ im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird. (M.E. dürfte deshalb auch das An- bzw Ausschalten eines Handys eine Ordnungswidrigkeit in diesem Sinne darstellen; Anm. RA Theumer). Nach gesicherter und ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gekommenen Vorstellung des Verordnungsgebers umfasst ein Benutzen im Sinne der genannten Vorschrift daher sämtliche Bedienfunktonen des Mobiltelefons, nicht nur das Telefonieren selbst also auch das Ablesen der Uhrzeit vom Display des in die Hand genommenen Geräts und den Versuch der Entgegennahme eines