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Es werden Posts vom November 18, 2018 angezeigt.

Urlaubsansprüche verfallen NICHT mehr

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Kürzlich stellte der EuGH (Europäische Gerichtshof) das geltende deutsche Urlaubsrecht völlig auf den Kopf. Viele Arbeitnehmer werden wohl die Reisebüros und Ryanair-Flieger stürmen und Reisen buchen oder gleich antreten, jedenfalls wenn sie die neue Rechtslage verstehen oder aber sich erklären lassen. Und so mancher Arbeitgeber wird sich die Augen reiben (müssen), denn Urlaubsansprüche seiner Mitarbeiter/innen verfallen (entgegen der bisherigen Praxis) mit Ablauf des 31. Dezember bzw. spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres NICHT mehr. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c619-16-referendar-urlaub-geld-entschaedigung/ Frank Theumer | Ludwigsfelde, den 22. Nov 2018

Die ersten Schritte nach der Trennung (vom Partner oder Ehegatten)

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  Bezugsberechtigung der Lebensversicherung ändern Eigenes Konto eröffnen (kompletten Zahlungsverkehr darüber abwickeln) Falls eigene Konto bereits vorhanden ist, Zugriffsberechtigung des anderen streichen und ggf. PIN ändern Zugriffsdaten auf Email-, Facebook-, Twitter-Accounts ändern Testament prüfen (ggf. ändern) Ehevertrag raussuchen Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht prüfen (ggf. ändern) Anwalt (mit Schwerpunkt Familienrecht) kontaktieren Tagebuch führen (hilft nicht nur Ihnen selbst, sondern kann durchaus auch in familien- und strafrechtlichen Verfahren sehr hilfreich sein)  höchstpersönliche (unersetzbare) Dinge sichern (Fotoalben, Erbstücke etc.) Ich ergänze diese Liste fortwährend und weise ausdrücklich auf deren Unvollständigkeit hin, denn je nach persönlicher Situation können sich weitere unbedingt (schnell) notwendige Schritte ergeben. Die obige Reihenfolge enthält keine Gewichtung und ist zufällig. Bestimmen Sie selbst die Prioritäten.

Fortbildung ist wichtig

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Seminar in Potsdam