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Es werden Posts vom Mai 23, 2010 angezeigt.

Widerruf - Aufhebungsvertrag

Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass eine Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages (zur Auflösung eines Arbeitsvertrages) sehr wohl in der Regel eine Sperrfrist für den Bezug vom Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann, es sei denn, es werden ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Lassen Sie sich - VOR der Unterzeichnung - beraten. Eine Unterschrift unter Zeitdruck, spricht (fast) immer und deutlich gegen die Seriosität eines Angebotes.

Anwaltswitz

In einem Strafverfahren wegen Diebstahls fragt der Vorsitzende den Zeugen: “Erkennen sie in dem Angeklagten den Mann wieder, der Ihnen Ihr Auto gestohlen hat?” Der Zeuge zögert mit der Antwort und meint dann: “Nach der Rede des Herrn Verteidigers bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich überhaupt jemals ein Auto besessen habe.”

Arbeitgeberhaftung wegen Falschauskunft

Arbeitgeber sollten darauf achten, ihren Arbeitnehmern keine falschen Auskünfte zu erteilen. Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund einer Falschauskunft einen Schaden, haftet der Arbeitgeber. BAG, Urt. v. 04.05.2010 — 9 AZR 184/09 Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.01.2009 — 10 Sa 2021/08 Unter "Arbeitgeberhaftung" versteht man gemeinhin die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem von ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberhaftung kann sich aus jeder Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ergeben, egal ob es sich um Haupt- oder Nebenpflichten handelt (§ 280 Abs. 1 bzw. § 241 Abs. 2 BGB). Schließlich besteht das Arbeitsverhältnis nicht nur darin, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeit erfüllt, für die ihn der Arbeitgeber dann bezahlt. Daneben hat der Arbeitnehmer auch nicht ausdrücklich genannte Treuepflichten zu beachten (z.B. die Wahrung von Betriebsgeheimnissen) und der Arbeitgeber hat im Gegenzug seiner Fürsorgepflicht nachzukom...

Der Countdown läuft

Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie bis spätestens zum 31. Mai dieses Jahres alle Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2009 bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben. Falls Sie diesen Termin nicht einhalten können, sollten Sie jetzt einen Aufschub bis zum 30. September beantragen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt.

Richard von Schaukal

Alles selbst machen zu wollen, ist das Kennzeichen des Unbegabten.

"Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute, mit dem Handy kann es etwas teurer werden

Man hört es desöfteren: „Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute, mit dem Handy kann es teurer werden" (machmal ist noch ein "etwas" eingefügt). Das ist künftig nicht mehr zulässig. Nach dem neuen § 66 a TKG (inkraft seit o1.o3.2010) ist „bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen". "Service-Dienste" sind nach § 3 Nr. 8a TKG sind Dienste, die „insbesondere des Rufnummernbereichs (0)180, die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind;"