Die Kündigung des Arbeitsvertrages
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für den betroffenen Mitarbeiter erst einmal ein Schock. Existenzangst, Wut und Trauer bestimmen oft die erste Reaktion. Wer klug agiert, kann allerdings auch diese Situation gut meistern. Abfindung – was steht mir zu? Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in dem Sonderfall, dass bei einer größeren Betriebsänderung der Betriebsrat einen Sozialplan erzwungen hat. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es darüber hinaus keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Das Arbeitsgericht legt deshalb auch nicht die Höhe der Abfindung fest, sondern entscheidet über die Wirksamkeit der Kündigung, mithin darüber, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt im Wesentlichen von dem Verhandlungsgeschick des Anwalts und der Frage ab, ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten kann. Eine Kündigung muss begründet sein Besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs...