Der erweiterte Suizid unter psychologischen, soziologischen und strafrechtlichen Aspekten
. Lusaper Witteck , JA 2009, 292-298 Bei den oftmals spektakulären Fällen des erweiterten Suizids tötet der Suizidant weitere Personen in seinem Umkreis. Die Autorin erläutert die psychologischen, soziologischen und juristischen Besonderheiten des erweiterten Suizids und zeigt auf, dass der überlebende Täter sich meist wegen Mordes aus Heimtücke strafbar macht. StGB § 20; StGB § 211; StGB § 212; StGB § 216 Der erweiterte Suizid sei vom Doppel- bzw. Massensuizid abzugrenzen und insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass es keine gemeinsame Willensentschließung zwischen dem Täter und dem Opfer gebe. Der Suizident handle vielmehr aus alleinigem Entschluss heraus, den er ohne Einverständnis der Opfer ausführe. Hauptsächlich stehe die Selbstvernichtung im Mittelpunkt des Handelns, während die Mitnahme des Anderen nur eine sekundäre Begleiterscheinung sei. In der neueren psychologischen Wissenschaft werde der erweiterte Suizid als eine primär egoistische Handlungsweise eingestuft. Beim ak...