Umgang und Bindungstoleranz
Ich sage es den Mandanten immer wieder: Das BGB in § 1684 Absatz 2 verlangt von Mutter und Vater "alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert". ...... und das richtet sich ausdrücklich an beide Eltern.