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Es werden Posts vom November 1, 2009 angezeigt.

Dirk Niebel

Dirk Niebel , Minister auf Bewährung Niemand kann so recht sagen, was Dirk Niebel eigentlich zum Entwicklungshilfeminister qualifiziert. Fest steht: Noch vor einigen Wochen wollte die FDP das Ressort ganz abschaffen. Doch als es um Posten ging, knickte die Partei ein. Von Sebastian Christ und Hans Peter Schütz Lesen Sie hier auf Stern.de Ich lass das mal unkommentiert..... mache sich doch jeder seinen eigenen Reim darauf.... Ich werd jedenfalls nie (wieder) FDP wählen.

BSG: Keine Verwirkung wegen verspäteter Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II

zu BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 56/08 Die verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II, im konkreten Fall wurde das Formular erst sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt, führt nicht zu einer Verwirkung des Leistungsanspruchs. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 28.10.2009 entschieden (Az.: B 14 AS 56/08). Der Kläger sprach im Juni 2005 bei der Arbeitsgemeinschaft Dresden (ARGE) wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld «Tag der Antragstellung» der Stempel 09.06.2005 aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 03.01.2006 legte der Kläger sodann das nunmehr ausgefüllte Antragsformular vor. Er gab an, seinen zwischenzeitlichen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab dem 03.01.2

§ 101a UrhG - Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache in Anspruch genommen werden, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist. (3) Die Verpflichtung zur Vorlage einer Urkunde oder zur Duldung der Besichtigung einer Sache kann im Wege der einstweiligen

Es stimmt also nicht..... die 7 Grad Winterreifen-regel ????

auf Spiegel online ...ist man jedenfalls folgender Meinung: "Winterreifen, behaupten die Hersteller, haften nicht nur bei Schnee und Eis besser, sondern generell unterhalb von sieben Grad. Peinlich nur: Das stimmt nicht."

Die Realität des Juristen..... (kann auch mal lustig sein)

§ 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (1) Dieses Gesetz gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen. (2) Kreuzungen sind entweder höhengleich (Bahnübergänge) oder nicht höhengleich (Überführungen). (3) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn die Betriebsmittel auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs übergehen können (Anschlußbahnen), und ferner die den Anschlußbahnen gleichgestellten Eisenbahnen. (4) Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze. (5) Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.

Studiengebühren sind Mehrbedarf

Die Kosten für Studiengebühren und der Semesterbeitrag sind von den Eltern eines Studenten zusätzlich zum Ausbildungsunterhalt zu zahlen, da es sich in beiden Fällen um Mehrbedarf handelt. Die Zahlungspflicht besteht somit zumindest dann, wenn der Elternteil, der Regelunterhalt leistet, auch hinsichtlich des Mehrbedarfs leistungsfähig ist. OLG Zweibrücken, 23.12.2008 - Az: 11 UF 519/08