BVerfG: 22 Jahre andauernder Schadensersatzprozess verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz zu BVerfG, Beschluss vom 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf einen effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch einen 22 Jahre andauernden Schadensersatzprozess als verletzt angesehen (Beschluss vom 30.07.2009, Az.: 1 BvR 2662/06). Die Fachgerichte seien verpflichtet, ein Gerichtsverfahren in angemessener Zeit abzuschließen. Dauere ein Verfahren außergewöhnlich lang, müsse das Gericht sämtliche Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung nutzen und sich gegebenenfalls auch um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen bemühen. Die durch die Beschwerdeführerin selbst verursachten Verfahrensverzögerungen hätten die Verfahrensdauer nicht rechtfertigen können, so das BVerfG. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin war Eigentümerin mehrerer Grundstücke mit Kiesvorkommen. Diese wurden 1986 versteigert, nachdem das im Ausgangs...