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Es werden Posts vom November 28, 2021 angezeigt.

Handschriftliches Testament bei nachträglicher Hinzufügung weiterer Erben - Ist das dann noch formunwirksam?

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  Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine von ihm eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass das Testament nicht in einem Zuge errichtet zu werden braucht. Der Erblasser kann daher zunächst die Unterschrift leisten und später den Text - auch anstelle eines gestrichenen früheren Textes - darüber setzen. Zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch den Text benutzen, den er als früheres Testaments niedergeschrieben hat, um ihn durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, dass er sein nunmehr gewolltes Testament darstellt. Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift

Anwaltshonorar - oder: „ICH WOLLTE DEN LADEN NICHT KAUFEN!“

Eine Kollegin (Dr. Nadja Kobler-Ringler) berichtet im Magazin „Anwaltspraxis“ hier und sprich mir aus dem Herzen.     Die Entrüstung stand dem Mann ins Gesicht geschrieben. Sein pikierter Gesichtsausdruck war indes ganz allein mein Fehler: ich hatte meine selbstgesetzte „oberste Regel“ verletzt: Erst erklären, warum es kostet, dann sagen, was es kostet.   DAMALS … Erich Maria Remarque  schildert in einem seiner Romane eindringlich, wie der Vater seines Romanhelden verzweifelt Überstunden macht, damit die Krebserkrankung der Mutter „3. Klasse“ behandelt werden kann. Dabei wissen die Eltern nicht einmal, was an Behandlungskosten anfallen wird: Zutiefst beschämt schrecken die einfachen Leute davor zurück, den behandelnden Halbgott in Weiß nach den Kosten für seine Arbeit zu fragen. Das gehe doch nicht, der könne sich doch womöglich davon düpiert fühlen, erklären sie dem Romanhelden.   … UND HEUTE Die Zeiten, in denen Menschen mit gesenktem Haupt „zum Anwalt“ oder „zum A