Polizei kann niemanden zur Aussage zwingen
Es geht um Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten (wie zB Geschwindigskeitsverstöße) - die Polizei oder Ordnungsbeamten können NIEMANDEN zwingen, eine Aussage zu machen. Lassen Sie sich nichts einreden.
Der Kollege Flauaus schreibt dazu auf seinem Blogbeitrag:
Wenn die Polizei im Unernehmen steht und anhand eines Beweisfotos den Fahrer eines Firmenwagens ermitteln will, der zu schnell oder mit zu geringem Abstand gefahren sein oder sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, meinen immer alle, sie müßten jetzt Rede und Antwort stehen. Und die Polizei gibt dem Irrglauben Nahrung mit dem Argument, als Pförtner oder Fuhrparkleiter oder Personalchef stehe einem kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das mag so sein. Aber sagen braucht man trotzdem nichts. Außer vielleicht: “Gehen Sie bitte, sonst mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch!”
Denn ein Zeuge kann nicht gezwungen werden, vor der Polizei auszusagen. Weder muß man einer Ladung zur Vernehmung folgen und muß, kommt man ihr nicht nach, mit der Anwendung irgendwelcher Zwangsmittel rechnen, noch gibt es für die Polizei Mittel zur Erzwingung einer Zeugenaussage, wenn sie im Betrieb (oder auch bei Ihnen zuhause) auftaucht und Fragen stellt.
Läßt sich der Fahrer, der die Übertretung begangen hat, so nicht ermitteln, ist, unter gewissen Voraussetzungen, allerdings ein Fahrtenbuch denkbar, unter Umständen sogar für alle Fahrzeuge des Beriebes. Wann diese Gefahr konkret besteht, wird Gegenstand eines späteren Artikels sein.
Recht hat er !
Der Kollege Flauaus schreibt dazu auf seinem Blogbeitrag:
Wenn die Polizei im Unernehmen steht und anhand eines Beweisfotos den Fahrer eines Firmenwagens ermitteln will, der zu schnell oder mit zu geringem Abstand gefahren sein oder sonst eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, meinen immer alle, sie müßten jetzt Rede und Antwort stehen. Und die Polizei gibt dem Irrglauben Nahrung mit dem Argument, als Pförtner oder Fuhrparkleiter oder Personalchef stehe einem kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Das mag so sein. Aber sagen braucht man trotzdem nichts. Außer vielleicht: “Gehen Sie bitte, sonst mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch!”
Denn ein Zeuge kann nicht gezwungen werden, vor der Polizei auszusagen. Weder muß man einer Ladung zur Vernehmung folgen und muß, kommt man ihr nicht nach, mit der Anwendung irgendwelcher Zwangsmittel rechnen, noch gibt es für die Polizei Mittel zur Erzwingung einer Zeugenaussage, wenn sie im Betrieb (oder auch bei Ihnen zuhause) auftaucht und Fragen stellt.
Läßt sich der Fahrer, der die Übertretung begangen hat, so nicht ermitteln, ist, unter gewissen Voraussetzungen, allerdings ein Fahrtenbuch denkbar, unter Umständen sogar für alle Fahrzeuge des Beriebes. Wann diese Gefahr konkret besteht, wird Gegenstand eines späteren Artikels sein.
Recht hat er !
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