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Es werden Posts vom Oktober 25, 2009 angezeigt.

Halter kann sich durch Verschenken eines Autowracks zum «Ausschlachten» strafbar machen

zu OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009 - 32 Ss 113/09 Wer als Halter sein Fahrzeug an einen Dritten verschenkt, damit dieser den Wagen «ausschlachten» kann, aber nicht dafür sorgt, dass der Abnehmer das Fahrzeug ordnungsgemäß demontiert oder entsorgt, macht sich grundsätzlich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15.10.2009. (Az.: 32 Ss 113/09). Die Staatsanwaltschaft hat der 25 Jahre alten Angeklagten aus Gronau vorgeworfen, ein nicht mehr fahrbereites, 22 Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von mehr als 220.000 Kilometern, das wegen eines Kupplungsschadens liegen geblieben war, im «Heißen Draht» zum Ausschlachten angeboten und am 20.02.2006 an einen unbekannt gebliebenen Abnehmer verschenkt zu haben. Das Fahrzeug wurde wenige Tage später in Hannover aufgefunden, wo es ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum abgestellt war. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei das Verhalten der Angeklagte

Großfamilie mit Hartz-IV kann keine Beihilfe für Schulbücher verlangen

zu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.08.2009 - L 7 AS 72/08 Eine Hartz-IV beziehende Familie hat für das Schuljahr 2007/2008 einen Anspruch auf Übernahme des Lernmitteleigenanteils durch die ARGE auch dann nicht, wenn es sich um eine Großfamilie mit zehn schulpflichtigen Kindern handelt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 27.08.2009 entschieden (Az.: L 7 AS 72/08, BeckRS 2009 73113). Weder im SGB II noch im SGB XII gebe es eine Anspruchsgrundlage für die begehrte Leistung. Dem besonderen Bedarf der Familie sei mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung unter angemessenen Rückzahlungsbedingungen ausreichend Rechnung getragen, so das Gericht. Aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen erhielten überdies seit August 2009 Schüler zusätzliche Leistungen nach § 24a Abs. 1 S. 1 SGB II. Sachverhalt Die beiden schulpflichtigen Kläger leben mit neun - davon acht ebenfalls schulpflichtigen - Geschwistern und ihrer Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Der

REUE

Deine Reue sei lebendiger Wille, fester Vorsatz. Begangene Fehler zu betrauern ist zu nichts nütze. August Graf von Platen