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Es werden Posts vom Juli 27, 2014 angezeigt.

Was kostet der Anwalt?

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Was ein Anwalt kostet, steht zunächst mal in einem komplizierten Gesetz, dem RVG („Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“). Allerdings ist wie in anderen Situationen auch hier vieles eine Sache der Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie sich guten Rat leisten können, dann zögern Sie nicht und fragen uns erst einmal unverbindlich, was Sie unsere Arbeit kostet. Auch wenn es im Volksmund heisst „der Anwalt lässt sich schon für die Begrüßung bezahlen“ – für uns gilt dieser Satz ganz sicherlich nicht. Es gibt auch in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Sie nicht selbst ihren Anwalt zahlen müssen. Natürlich werden wir Sie sofort darauf hinweisen, wenn Ihr Fall ein solcher ist. Vielleicht sind Sie berechtigt, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Oder aber Sie haben das Recht, sich einen Rechtsanwalt Ihrer(!) Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Vielleicht übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversi

Verspätetes Bezahlen von Rechnungen ist teurer geworden

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Das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz” v. 22.07.2014 ist am 29.07.2014 in Kraft getreten. Die Neuregelung setzt eine EU-Richtlinie um und bringt folgende wesentliche Neuerungen: • Nach den neuen §§ 271a, 308 Nr. 1 a und b BGB gelten Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und sind unwirksam. Im Falle von individuellen Vereinbarungen zu Zahlungsfristen wird ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung nur noch wirksam, wenn dies für den Gläubiger nicht “grob unbillig” ist. • Nach dem neuen § 288 Abs. 5 und 6 BGB hat der Gläubiger gegen den Schuld¬ner, der sich im Verzug befindet, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von 40 €. Die wird (später) auf andere Rechtsverfolgungskosten angerechnet. • Der Verzugszinssatz ist von 8 auf 9 % angehoben worden. • Nach der Übergangsregelung in Art 229 i.V.m. § 35 EGBGB si

Paretoprinzip

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Wie für fast alles in Leben gibt es tatsächlich auch für die Tatsache, dass 90 % meiner Aufträge - oder besser die Arbeit, die ich in sie stecken muss - keine 20 % des Gewinns ausmachen, ein Prinzip. (Es gibt so viele 100-Euro-Mandate, die kommen wirklich jeden morgen, möglichst noch vor der offiziellen Öffnungszeit und fragen dann gerne um 19 Uhr nochmal telefonisch nach, ob ich alles gelesen habe oder der 5seitige Schriftsatz schon fertig ist.) Das Prinzip heißt übrigens das Paretoprinzip , wie die Überschrift schon sagt. Rechtsanwalt Frank Theumer | Zu Recht !! in Ludwigsfelde & Großbeeren | 28. Juli 2014

Interessenvertreter

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Der Rechtsanwalt ist stets allein und ausschließlich den Interessen seines Mandanten verpflichtet. In § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) heißt es dazu wörtlich: " Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Vertreter der Interessen seines Mandanten, könnte man noch hinzufügen, aber das hielt der Gesetzgeber für redundant, weil ohnehin klar. Rechtsanwalt Frank Theumer | Zu Recht !! in Ludwigsfelde & Großbeeren | 28. Juli 2014