Was kostet der Anwalt?
Was ein Anwalt kostet, steht zunächst mal in einem komplizierten Gesetz, dem RVG („Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“). Allerdings ist wie in anderen Situationen auch hier vieles eine Sache der Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie sich guten Rat leisten können, dann zögern Sie nicht und fragen uns erst einmal unverbindlich, was Sie unsere Arbeit kostet. Auch wenn es im Volksmund heisst „der Anwalt lässt sich schon für die Begrüßung bezahlen“ – für uns gilt dieser Satz ganz sicherlich nicht. Es gibt auch in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Sie nicht selbst ihren Anwalt zahlen müssen. Natürlich werden wir Sie sofort darauf hinweisen, wenn Ihr Fall ein solcher ist. Vielleicht sind Sie berechtigt, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Oder aber Sie haben das Recht, sich einen Rechtsanwalt Ihrer(!) Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Vielleicht übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversi...