Apple muss Erben Einsicht in die Daten des Verstorbenen gewähren
Nach Ansicht des LG Münster haben Erben ein Recht darauf, Einsicht in die Daten des Verstorbenen zu nehmen, die er in die iCloud von Apple hochgeladen hat. Apple hatte im Vorfeld noch versucht, einen Zugang der Erben zur iCloud zu verhindern. Details hier bei LTO