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Es werden Posts vom August 28, 2022 angezeigt.

Spekulationsfrist

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  Bei Scheidungsfolgenvereinbarungen wird die Spekulationsfrist relativ oft durch die Behörden übersehen. In den letzten Jahren wäre bei etlichen Vereinbarungen eigentlich die Spekulationsfrist  entstanden, aber es wurde nicht einmal eine Steuer dafür festgesetzt. Eine andere Baustelle wird aber dann erwischt. Durch den Rückerwerb bzw. halben Erwerb der Immobilie beginnt für den übernehmenden Ehegatten die Spekulationsfrist wieder von vorn an . Bei einer späteren Veräußerung ist das nicht gerade Freude bringend und dieses Problem sollte beim Zahlbetrag berücksichtigt werden.  ... und bei reinen Fremdveräußerungen schaut das Finanzamt dann ganz genau hin. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. FTh, 01. Sep 2022

Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit...... So sollte diese auch behandelt werden.

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