BGH untersagt brandenburgischem Gasversorgungsunternehmen Verwendung von fünf Klauseln
zu BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 326/08 Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2010 darf ein brandenburgisches Gasversorgungsunternehmen künftig fünf Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden. Nach Auffassung des BGH benachteiligen die Klauseln die Kunden unangemessen. Unter anderem würden sie gegen Mitteilungspflichten verstoßen und von zwingenden Vorschriften der GasGVV abweichen. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband (Az.: VIII ZR 326/08). Das beklagte Gasversorgungsunternehmen verwendet seit April 2007 für Grundversorgungskunden neben der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) «Ergänzende Bedingungen … zur GasGVV» und für Sonderkunden «Besondere Bedingungen für die Belieferung von Haushalts- und Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck außerhalb der Grundversorgung». Der klagende Verbraucherschutzverband verlangt die Unterlassung der Verwendung von insgesamt fünf darin enthaltenen Klauseln. Landgericht und Oberlandesgericht hatten ...