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Es werden Posts vom März 16, 2025 angezeigt.

Polizeiliche Vorladung oder Anschreiben wegen Körperverletzung

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Das Alltagsgeschäft eines Strafverteidigers ist auch die Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung. Oft kommt es gerade bei wechselseitigen Körperverletzungen dazu, dass einer der Kontrahenten Anzeige erstattet und so ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wird. Auch bei Unfällen im Straßenverkehr mit Personenschaden folgt (so gut wie) immer ein solches strafrechtliches Nachspiel. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Körperverletzung in den §§ 223 ff. Danach begeht eine Körperverletzung, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Unter körperlicher Misshandlung versteht man eine üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Gesundheitsbeschädigung ist die Herbeiführung eines pathologischen - also vom normalen Zustand des Körpers - abweichenden Zustandes. Es wird grundsätzlich vermutet, dass eine Körperverletzungshandlung rechtswidrig ist. Etwas anderes gilt, wenn ein Rechtfe...

Trennung / Scheidung. Man kann eine Menge falsch machen....

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 I mmer wieder treffe ich auf den folgenden Irrtum: Trennung der Eheleute bei der das Ersparte schön (und fair) hälftig aufteilt wird…. So weit so gut…. Aber wenn dann Monate später das (gerichtliche) Scheidungsverfahren beginnt, dann kommt die Überraschung. Und die heißt dann Zugewinnausgleich. Durch die Einigung bei Trennung ist die „Zugewinngemeinschaft" nicht beendet worden. Einfaches Beispiel: Mann und Frau haben 50.000 € auf dem Sparbuch. Bei Trennung machen sie gerecht halbe/halbe. Ein Jahr später reicht einer den Scheidungsantrag ein. Dadurch kommt es (nur auf Antrag – sicher aber auf anwaltliche Empfehlung) zum Zugewinnausgleichsverfahren. Der Mann hat seine 25.000 € verlebt (Urlaubsreisen, Anschaffungen, hoher Lebensstandard, womöglich hat sogar eine andere Frau davon profitiert - Endvermögen Null). Die Frau hat ihre 25.000 € nicht angerührt und hat von dem ihr gezahlten Unterhalt noch monatlich etwas beiseitelegen können, weil sie sehr sparsam gewirtschaftet hat, sie ha...