Rechtsfrage des Tages: Ich bin Inhaber einer kleinen Firma . Neben meiner Homepage halte ich auch eine Fanseite bei Facebook vor. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass diese Fanseite auch ein Impressum braucht. Stimmt das? Antwort: Ja, das stimmt. Nach zwei gerichtlichen Entscheidungen dürfte mittlerweile feststehen, dass geschäftliche und nicht rein privat betriebene Fanseiten in sozialen Netzwerken mit einem leicht erkennbaren Impressum ausgestattet werden müssen, dass auch so benannt werden sollte. Zudem muss das Impressum für den Nutzer unproblematisch zu finden sein, auch hier gilt die sogenannte " 2-Klick-Regelung ". Der Besucher der Seite darf also nicht mehr als zwei Mausklicks benötigen, um das vollständige Impressum aufrufen zu können. Insofern ist auch eine gut sichtbare Verlinkung auf die Homepage möglich, dort sollte aber auch klargestellt werden, dass das Homepage-Impressum auch für den entsprechenden Social-Media-Auftritt gelten soll.