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Es werden Posts vom November 15, 2020 angezeigt.

Wann verfällt der Jahresurlaub ?

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Anders als bisher verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht mehr zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres automatisch. Das ergibt sich § 7 III des Bundesurlaubsgesetzes. Der Arbeitgeber müssen deshalb noch im Jahr 2020 aktiv werden, denn andernfalls kann der Arbeitnehmer den Urlaub auch noch im nächsten Jahr – auch nach dem 31.03.2021 - noch in Anspruch nehmen. Dass nennt sich dann Ersatzurlaub.   17. Nov 2020 Fth | Zu Recht !!