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Es werden Posts vom Juni 6, 2021 angezeigt.

Wenn während des Getrenntlebens ein Kind aus einer neuen Partnerschaft erwartet wird

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  Kinder die während der Ehe geboren werden, gelten grundsätzlich als eheliche Kinder (mit allen möglichen/denkbaren Konsequenzen wie Sorgerecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht, Namensrecht ) §1592 BGB . Allerdings kann man bei einem während der Ehe geborenen Kind ein (aufwendiges und teures) Anfechtungsverfahren (doch) vermeiden, wenn das Kind erst nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird und der leibliche Vater seine Vaterschaft binnen eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung mit Zustimmung der Mutter und des Ehemannes anerkennt, denn dann gilt die Ehelichkeitsvermutung nicht und der anerkennende Mann wird rechtlich zum Vater des Kindes. Leben also Eheleute getrennt und erwartet die Ehefrau von ihrem neuen Partner ein Kind, so ist es zur Vermeidung eines Anfechtungsverfahrens dringend zu empfehlen, dass noch vor der Geburt des Kindes ein Scheidungsantrag gestellt wird. Wird die Ehe noch vor der Geburt (rechtskräftig) geschieden, so gilt das Kind „sowieso“ nicht a

Trägt der Arbeitgeber ein Haftungsrisiko für Impfschäden?

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Seit dem 07.06.2021 dürfen auch Betriebe in Deutschland Coronaschutzimpfungen durchführen.  Gerade Betriebe, die ihren Mitarbeitern bereits Grippeschutzimpfungen anbieten, haben sich entsprechend vorbereitet und wollen bzw. bieten ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit an (wenn sie denn Impfstoff erhalten). Damit stellt sich auch die Frage, inwieweit Arbeitgeber ein Haftungsrisiko tragen, wenn es bei einem Mitarbeiter zu einem Impfschaden kommt. Für Grippeschutzimpfungen gilt, dass der Arbeitgeber im Regelfall nicht in die Haftung gerät ‒ so hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2017 entschieden (Urteil vom 21.12.2017, Az. 8 AZR 853/16 ).  Doch sind die Grundsätze des BAG für Grippeimpfungen auf Corona übertragbar?  Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.  Fth am 10. Juni 2021 | Zu Recht !!