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Es werden Posts vom Januar 17, 2010 angezeigt.

BGH: Farbwahlklausel für Innenanstrich von Türen und Fenstern ist unwirksam

zu BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09 Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen und ist damit unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2010 hervor. Der Mieter soll sich vielmehr die Farbe selber aussuchen dürfen. Die Karlsruher Richter haben damit ihre Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt (Az.: VIII ZR 50/09). Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In dem Vertrag ist unter anderem bestimmt, dass der Mieter verpflichtet sei, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen seien fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließ

Google sammelt Daten

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Falls Sie mal wissen möchten, was die so alles sammeln, der kann mal hier nachschauen. Vielen Dank an Herrn Schieb der darauf hinweist, dass man seine Daten mal abfragen sollte und dass man dort auch diese Daten löschen kann.

Pfui Spinne

Nach einem Sturz in der Tiefgarage ihrer Wohnanlage verlangt die Klägerin vom Hausmeisterservice wegen Verletzung seiner Reinigungspflicht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 € und Schadensersatz. Nach dem Hausmeistervertrag ist der Beklagte verpflichtet, die offene Tiefgarage einmal im Monat zu reinigen und dabei Spinnweben zu entfernen. Die Klägerin hat vorgetragen, sie habe im Mai 2008 mit ihrem Ehemann mit dem Auto wegfahren wollen. Noch bevor sie in das Fahrzeug eingestiegen sei, habe ihr Ehemann gesehen, dass sich in ihrer Kopfhöhe eine fette schwarze Spinne an einem Faden herabgelassen habe, und sie durch Zuruf gewarnt. Im gleichen Moment habe sie die Spinne ebenfalls gesehen, sei reflexartig einen Schritt zurück getreten und habe dabei das Gleichgewicht verloren. Bei dem Sturz habe sie eine Beckenprellung rechts, eine Prellung der rechten Gesichtshälfte und einen komplizierten Bruch am rechten Handgelenk davongetragen. Klage abgewiesen: Sowohl für den von der Klägerin p

Kostenlose Rechtsberatung oder ich hab da mal ne Frage?

Kostenlose Rechtsberatung in Berlin oder ich hab da mal ne Frage? „Ich hab da mal ne Frage!“ Wer als Anwalt diesen Satz hört, ahnt meist nichts Gutes. Zu Recht! Denn wer nur mal ne Frage hat, der denkt nicht mal im Traum daran, dass die Antwort etwas anderes als kostenlos wäre. Auch Aussagen des Anwalts, wie „die Frage kostet nichts aber die Antwort“ helfen da nicht weiter. Der Mandant erwartet – als welchen Gründen auch immer – eine kostenlose Auskunft. „In Berlin ist eine Frage beim Anwalt kostenlos!“ (Das hab ich hier in Brandenburg, resp. in Lu auch schon soooo oft gehört. FTH) Solche Telefonate erreichen uns täglich. Mittlerweile ist fast jeder zweite Anrufer aus dem Raum Berlin der Meinung im stehe eine kostenlose Auskunft per Telefon zu. Von vorsichtiger Anfrage keine Spur, nein der Anrufer hat ein Recht auf kostenlose Auskunft, denn in Berlin wird eine Frage vom Anwalt immer kostenlos beantwortet! Bekundungen, dass die anwaltliche Dienstleistung kein Billigprodukt ist und der K