Das Brandenburgische OLG (Urteil vom 17.06.2009, Az.: Kart W 11/09) hat entschdieden, dass EBay einem Händler kündigen darf, wenn er auf seine eigenen Waren (mit)bietet, um einen bestimmten Preis zu erzielen.
Bei dieser Entscheidung handelte es sich aber um einen gewerblichen EBay-Verkäufer.
Bei dieser Entscheidung handelte es sich aber um einen gewerblichen EBay-Verkäufer.
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