Die Notwendigkeit eines Verteidigers
Ein Verteidiger ist ein absolut notwendiger Kontrapunkt im Strafverfahren Niemand, der (professionell) mit dem System der Strafverfolgung (Polizei, Ordnungsämter, Staatsanwaltschaft, Strafgerichte) in Kontakt gekommen ist, wird – jedenfalls wenn er es sich irgendwie leisten kann – als Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren auf einen Verteidiger verzichten. Mit anderen Worten: Wer glaubt, ein Verteidiger wäre ihm zu teuer, der wird am Ende (sehr wahrscheinlich) merken, wie teuer es wird, keine professionelle Verteidigung (gehabt) zu haben. So werden z.B. berufliche Nebenfolgen häufig nicht beachtet, ja sind gar selten überhaupt bekannt. Doch gern nutzen Verwaltungsbehörden unter dem Stichwort „Zuverlässigkeit“ ihre Ermessens- und Handlungsspielräume. Man denke an das Gewerberecht (§ 35 GewO), im Jagdrecht (§ 17 BJagdG) oder im Waffenrecht (§ 5 WaffG) und natürlich auch an das Fahrerlaubnisrecht. Schließlich ist auch der Eintrag in das sog. Führungszeugnis zwar keine Nebe...