Steuerhinterziehung bei Verstoß gegen Anzeigepflicht aus § 153 AO
BGH, Beschluss vom 17. 3. 2009 - 1 StR 479/08 BeckRS 2009, 12883 Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen den Steuerpflichtigen eine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 I 1 Nr. 1 AO trifft, wenn er zuvor mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat. § 153 I 1 Nr. 1 AO normiert eine Verpflichtung des Steuerpflichtigen, eine unrichtige Steuererklärung anzuzeigen und zu berichtigen, wenn er die Unrichtigkeit erst nachträglich bemerkt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann er sich wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbar machen. Dabei ist umstritten, ob dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige bereits bei Abgabe der Erklärung die Unrichtigkeit seiner Angaben billigend in Kauf genommen hat. Steuerhinterziehung bei Verstoß gegen Anzeigepflicht aus § 153 AO NJW-Spezial 2009 Heft 13 424 Vorheriger Seitenumbruch Nächster Seitenumbruch Der BGH hat dies nun in einem Fall bejaht, in dem der