Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Eine Corona-Infektion kann durchaus als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um eine allgemeine Gefahr handelt. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall muss jedoch nachgewiesen sein, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet hat. Das hat das Sozialgericht Konstanz entschieden. Sozialgericht Konstanz, Urt. v. 16.09.2022 - S 1 U 452/22 Details beim Deubner – Verlag , oder Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt. Fth, 27. Okt 2022 | Zu Recht !!