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Es werden Posts vom Oktober 23, 2022 angezeigt.

Corona-Infektion als Arbeitsunfall

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Eine Corona-Infektion kann durchaus als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um eine allgemeine Gefahr handelt. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall muss jedoch nachgewiesen sein, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet hat. Das hat das Sozialgericht Konstanz entschieden. Sozialgericht Konstanz, Urt. v. 16.09.2022 - S 1 U 452/22 Details beim Deubner – Verlag , oder Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt. Fth, 27. Okt 2022 | Zu Recht !!

Die Wahl der Steuerklasse während des Getrenntlebens

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Ehegatten sind (und das gilt natürlich auch für gleichgeschlechtliche Partner) bekanntlich steuerlich begünstigt. In aller Regel ist es nämlich für Ehegatten vorteilhaft, sich steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen, weil dies oft zu einer insgesamt geringeren Steuerbelastung führt, es gilt die Splittingtabelle (§ 26 b EStG). Bei einer Trennung der Partnerschaft (Scheidung, resp. der Löschung der Eintragung der Partnerschaft) sind die beiden Partner wieder Single und somit in die entsprechenden Steuerklassen einzuteilen. Die Besonderheit ist hier aber, dass im Jahr der Trennung beide noch die alte Steuerklassenkombination beibehalten können und somit die Vorteile des Ehegattensplittings nutzen können. Durch dieses Privileg im Trennungsjahr wird dieser steuerliche Vorteil bis zum Ende des Jahres weiterhin gewährt, wenn beide ehemaligen Partner dies wollen. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Eingruppierung in eine Steuerklasse auch die Höhe des Arbeitslosengeldes beein