Wirksamkeit von Schadenspauschalierungen
In vielen Verträgen gibt es Schadenspauschalierungen in den AGB`s (zB auch bei Reisebuchungen). Schadenspauschalierungen sind nur dann wirksam, wenn sie sich einerseits den typischerweise auftretenden Schaden orientieren und andererseits dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schaden eröffnet wird; § 309 Nr. 5 BGB Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.