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Goethe

  „ Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. “

Sind die Anwaltskosten strafrechtlicher Verfahren steuerlich absetzbar?

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Ob und inwieweit die  Anwaltskosten steuerlich absetzbar   sind oder Ihr Rechtsschutz für die Kosten Ihres Strafverfahrens einschließlich der Verteidigung aufkommt, hängt für gewöhnlich vom   Strafvorwurf  und der   Art und Weise der Begehung   ab.  Unabhängig davon sind  d ie Kosten des Strafverfahrens und des beauftragten Verteidigers  im  unternehmerischen Bereich  häufig jedenfalls als  Betriebsausgaben  oder Werbungskosten   abzugsfähig , wenn der dem Strafverfahren zugrunde liegende Tatvorwurf die  Ausübung der betrieblichen Tätigkeit   zum Gegenstand hat (BFH  VIII R 93/85 , BStBl 1986 II, 845;  VIII B 265/03 ).  Entsprechendes gilt für die  Anwaltskosten des Arbeitnehmers , sofern die ihm vorgeworfene Straftat oder Ordnungswidrigkeit  durch das Arbeitsverhältnis veranlasst  worden ist (BFH  IV 199/62 , jüngst:  BFH  VI B 88/21 ).  Die Frage, ob im Strafrecht Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind, hängt also – vereinfacht ausgedrückt – davon ab, ob diese  im privaten oder beru