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Es werden Posts vom Juni 2, 2019 angezeigt.

Kannst Du mal eben …? bzw. Ich hab da mal ein Frage...... Freundschaftsdienste als Anwalt

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Viele Anwälte wissen ein Lied davon zu singen: Als Experten für Rechtsthemen sind sie gefragte Ansprechpartner von allen möglichen Leuten, die "mal eben" einen Rechtsrat suchen. Wie weit sollte solch ein Freundschaftsdienst gehen? "Kannst Du mal eben über meinen Mietvertrag schauen?", "Was kann ich gegen meinen Bußgeldbescheid tun?", "Meine Ex-Frau hat Ärger mit ihrem Nachbarn – was soll sie denn jetzt machen?" Rechtsfragen tauchen im Alltag von Privatpersonen häufig auf. Wenn sie auf Partys, an der Theke oder bei anderen privaten Begegnungen auf einen Anwalt treffen, ist die Versuchung groß, nebenbei einen Rat des Experten einzuholen. Ist doch schnell gemacht – oder? "Den meisten Leuten ist gar nicht klar, was hinter solch einer Frage steht", sagt Yvonne Nkrumah, Rechtsanwältin für Medien-, Urheber- und Zivilrecht in Nürnberg. "Wenn es nicht gerade um mein Rechtsgebiet geht, muss ich mich auch erst einmal ins Thema einlesen

Wenn ein Kind vor der Ehescheidung (aus einer neuen Beziehung) geboren wird.....

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Das Kind wird nicht sofort dem neuen Partner "zugeordnet", es gilt zunächst als eheliches Kind. Automatisch passiert da nichts. Wird das Kind nach Anhängigkeit der Ehescheidung geboren wird und ein Dritter erkennt die Vaterschaft innerhalb eines Jahres an und der Noch-Ehemann stimmt zu, dann gilt dieser nicht (mehr) als rechtlicher Vater. Wenn das Kind aber schon vor der Einreichung des Scheidungsantrages auf die Welt gekommen ist, muss die Vaterschaft angefochten werden (2-Jahres-Frist ab Kenntnis der Umstände ist dabei zu beachten). Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Arbeitsrecht: Unsachgemäßer Gebrauch von Kommunikationseinrichtungen - Womit muss ein Arbeitnehmer bei Fehlverhalten rechnen ?

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Verletzt der Arbeitnehmer die Anweisungen des Arbeitgebers hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen (zB Internetzugang oder Diensthandy), kann die gesamte Klaviatur der arbeitsrechtlichen Sanktionen zum Einsatz kommen: Ermahnung, Abmahnung, fristlose und fristgemäße Kündigung, aber auch Versetzung, Sperren des Internetzugangs bzw. Schadenersatzansprüche. Unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses lautet der an Arbeitgeber gerichtete dringende Rat, die private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel zu untersagen oder aber mindestens (innerbetrieblich) genau zu regeln, wie der Umgang mit den betrieblichen Kommunikationsmitteln und etwaige Kontrollmaßnahmen zu erfolgen soll (Betriebsvereinbarung). Nur mit einer klaren und transparenten Regelung im Betrieb können beim Einsatz von Kommunikations- und Überwachungstechniken Rechtsunsicherheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermieden werden. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.