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Es werden Posts vom Mai 19, 2019 angezeigt.

Geschäftsreise ins EU-Ausland nur noch mit A1-Beschei­nigung ?

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In der Vergangenheit hörte man häufiger davon, dass Bußgelder drohen, z.B. hier https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/a1-bescheinigung/7342879.html Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dazu ein koordiniertes Vorgehen aller freien Berufe initiiert.  Nach Information des Bundesverbands freier Berufe e.V. (bfb) haben das Europäische Parlament und der Rat am 19.3.2019 eine politische Einigung zur Modernisierung der Regelungen zur Koordinierung der Sozialsysteme erzielt.  Danach soll künftig für Geschäftsreisen keine A1-Bescheinigung mehr notwendig sein. Rat und Parlament müssen die Einigung noch formal annehmen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass dies noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird." #To whom it may concern. #Dienstreise

Was ist die sog. Kontenwahrheit

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Das ist ein steuerrechtlicher Begriff aus der Ábgabenordnung (§ 154 AO): Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen. Jeder, der für einen anderen Konten führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt (Kreditinstitute, aber auch andere Personen im gewöhnlichem Geschäftsverkehr) hat sich über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten Gewissheit zu verschaffen. Wer gegen die Kontenwahrheit verstößt, kann für die Ansprüche aus dem Steuerschuldnis, die deswegen nicht verwirklicht werden können, haftbar gemacht werden (§ 72 AO; Haftung ). Quelle : Gabler