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Es werden Posts vom November 29, 2020 angezeigt.

Corona - Arbeitsrecht - Kündigungen

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Die Fälle von Kündigungen im Zusammenhang mit Corona nehmen deutlich zu, wobei ein Virus oder eine Pandemie allein selbst keine zulässigen Kündigungsgründe sein können. Die arbeitsrechtlichen Regeln werden durch die Pandemie nicht ausgehebelt. Die wichtigste Frage ist aber zunächst (und zwar völlig unabhängig von der Coronalage), ob überhaupt ein Kündigungsschutz für den betroffenen Arbeitnehmer besteht, denn nur wenn dieser Kündigungsschutz besteht, bedarf ein Kündigung eines Kündigungsgrund es. Kündigungsschutz setzt dabei voraus, dass der kündigende Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mehr als einem halben Jahr besteht. Liegen diese Voraussetzungen vor, setzt eine Kündigung durch den Arbeitgeber noch einen (zulässigen) Kündigungsgrund voraus. Nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Dies ist sie aber nur dann, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen oder abe