LG Hamburg verurteilt HASPA zum Schadensersatz wegen Erwerbs von Lehman Brothers-Zertifikaten
zu LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009 - 310 O 4/09 Das Landgericht Hamburg hat der ersten Schadensersatzklage eines geschädigten Anlegers gegen die Hamburger Sparkasse (HASPA) wegen des Erwerbs von Lehman Brothers-Zertifikaten stattgegeben (Urteil vom 23.06.2009; Az: 310 O 4/09). Die Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflicht verletzt, heißt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamburg vom gleichen Tag. Diese Pflichtverletzung sei ursächlich für die Anlageentscheidung des pensionierten Lehrers und damit für seinen späteren Schaden in Höhe von rund 10.000 Euro gewesen. Sachverhalt Der Kläger, ein pensionierter Lehrer, hatte im Dezember 2006 für gut 10.000 Euro Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers erworben. Wegen der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 steht fest, dass der Kläger sein investiertes Kapital nicht zurückerhalten wird. Er nahm deshalb die Hamburger Sparkasse wegen der Verletzung von Beratungspflichten in Anspruch. Spark