Unterhalt für die Vergangenheit können Sie erst ab dem Zeitpunkt fordern, an dem Sie Ihren Expartner in Verzug gesetzt haben, ansonsten verfällt dieser rückwirkende Unterhaltsanspruch. Sind Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und haben den kompletten Hausrat samt Auto zurückgelassen? Dann können Sie Ansprüche geltend machen. Sie wollen Ihre Ersparnisse hälftig aufteilen? Sind Sie sich über die Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich im Klaren? Stehen Sie immer noch als Mieter im Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung, sind aber aus dieser Wohnung ausgezogen? Dann müssen Sie darauf bestehen, dass Sie aus diesem Mietvertrag entlassen werden. Es gibt ein gemeinsames Konto? Ihr Expartner hat Vollmacht zu Ihrem Konto? Da besteht dringend Handlungsbedarf! Sie wissen nicht, wovon Sie im nächsten Monat leben sollen? Dann müssen Sie über Kindes- und Trennungsunterhalt oder über Sozialleistungen beraten werden. Es gibt gemeinsame Ersparnisse? Wenn Sie für...