Ab dem 01.09.2009 müssen Unternehmen, die Beschäftigten Betriebsrenten anbieten, auch für geschiedene Ehepartner Betriebsrentenkonten einrichten. Das sieht das neue Scheidungsrecht vor. Viele Firmen seien damit aber gegenwärtig organisatorisch überfordert, berichtet der Tagesspiegel am 13.07.2009 in seiner Online-Ausgabe. Fehlende Software und Angst vor Haftung So gebe es in vielen Firmen noch keine entsprechende Software zur Berechnung der Betriebsrentenkonten, zitiert der Tagesspiegel den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Klaus Stiefermann. Oft sei es aufgrund von Bewertungsspielräumen auch nicht einfach, die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Die Unternehmen befürchteten daher, für falsche Auskünfte bezüglich der Höhe des Ausgleichs haftbar gemacht zu werden. Dem Bericht zufolge wollen die Unternehmen aus all diesen Gründen eine spezielle Ausgleichskasse gründen, die die Rentenkonten der Ex-Partner betreuen soll. beck-aktuell-Redaktion, Verlag...