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Es werden Posts vom Juli 12, 2009 angezeigt.

Die größten Nervensägen im Web2.0

http://meedia.de/nc/background/meedia-blogs/stefan-winterbauer/stefan-winterbauer-post/article/web-wichte---die-grten-nervensgen-im-web20_100021867.html?tx_ttnews[backPid]=1692&cHash=1600887bad

OLG Brandenburg: Kein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt bei unwahren oder unvollständigen Angaben über mögliche Einkünfte

zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2009 - 9 UF 85/08 Ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt besteht nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte unwahre oder unvollständige Angaben über das von ihm tatsächlich erzielbare Einkommen macht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 10.07.2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden. In diesem Fall sei es dem Unterhaltsverpflichteten nicht zumutbar, Unterhalt zu zahlen, so das OLG in seiner Begründung. Sachverhalt Der Berufungskläger zahlte seiner nach 24-jähriger Ehe von ihm geschiedenen Frau aufgrund eines im Jahr 1990 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs 19 Jahre lang etwas mehr als 1.000 DM Unterhalt im Monat. Der Unterhaltsbetrag wurde durch die Gerichte mehrfach angepasst. Bei den Anpassungen gingen die Gerichte davon aus, dass die Frau voll erwerbsfähig sei und selbst Geld verdienen könnte, tatsächlich aber nicht erwerbstätig war. Deshalb zogen sie geschätzte Erwerbseinkünfte von ihrem Unterhaltsanspruch ab. Es verblieb ein so ge

Anstieg der Ehescheidungen Statistisches Bundesamt

Pressemitteilung Nr. 251 vom 08.07.2009 (Scheidung / Trennung) Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2008 um 3 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Laut der im Juli veröffentlichten Statistik wurden 2008 in Deutschland etwa 191.900 Ehen geschieden. Im Jahr 2007 wurden rund 187.100 Ehescheidungen verzeichnet. Das bedeutet, dass von 1.000 bestehenden Ehen 11 geschieden wurden. Im Jahr 1993 waren es dagegen nur 8 von 1.000 Ehescheidungen.

Keine Wahrung der Schriftform durch Übermittlung einer E-Mail

BGH vom 4.12.2008, IX ZB 41/08 Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmen- de Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform. (Aus den Gründen: ...Die am 16.01.2008 um 23.55 Uhr beim Berufungsgericht eingegange- ne E-Mail stellte keinen "Schriftsatz" dar, der in § 520 III S.1 ZPO für die Berufungsbegründung zwingend vorgeschrieben ist. Eine E- Mail fällt nicht unter § 130 ZPO, sondern unter § 130 a ZPO. Die E- Mail ist ein elektronisches Dokument, das aus der in einer elektro- nischen Datei enthaltenen Datenfolge besteht. Dass ein elektroni- sches Dokument die in § 130 ZPO vorausgesetzte Schriftform für vor- bereitende und bestimmende Schriftsätze nicht wahrt, folgt bereits aus der Systematik des Gesetzes. Die Vorschrift des § 130 a ZPO wäre nicht erforderlich, wenn das elektronische Dokument bereits von § 130 ZPO erfasst würde. Der Kläger hätte jedoch den Faxanschluss der allgemeinen Poststelle des Berufungsgerichts anwählen können, dessen Nummer ihm bekan

Keine Annahme eines Anerkenntnisses bei vorbehaltloser Rechnungsbe- gleichung - Anwendbarkeit der Beweislastumkehr des § 476 BGB

BGH vom 11.11.2008, VIII ZR 265/07 1.Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tat- sächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung. 2.Die in § 476 BGB vorgesehene Beweislastumkehr findet bei allen Ansprüchen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer Anwendung, bei de- nen es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sachmängelgewähr- leistungsrechten des Verbrauchers darauf ankommt, ob die verkaufte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das gilt auch dann, wenn das Bestehen eines Mangels bei Gefahrübergang Vorfrage für andere Ansprüche ist. (Aus den Gründen: ...Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter als Er- füllungshandlung hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Be- ziehungen ausser Streit stellen zu wollen. Das gilt auch für die tatsächlichen Grundlagen

BGH: Banken mit lediglich gesetzlicher Einlagensicherung dürfen auf Sicherheit bedachten Kunden nicht sich selbst empfehlen

zu BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 152/08; XI ZR 153/08 Besteht bei einer Bank nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, darf sie einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, im Rahmen eines Beratungsvertrages keine Einlage bei sich selbst empfehlen. Anderenfalls kann sie sich wegen einer schuldhaften Verletzung des Beratungsvertrages schadensersatzpflichtig machen. Dies hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige Neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit zwei Urteilen vom 14.07.2009 (Az.: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08) entschieden. Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI Bank AG Spareinlagen (Sparbriefe und Festgeld) in Höhe von jeweils weit mehr als 20.000 Euro. Die BFI Bank AG war nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen, sondern unterlag nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz. Im Juli

Tagesspiegel: Neues Scheidungsrecht zu Betriebsrentenkonten überfordert Firmen

Ab dem 01.09.2009 müssen Unternehmen, die Beschäftigten Betriebsrenten anbieten, auch für geschiedene Ehepartner Betriebsrentenkonten einrichten. Das sieht das neue Scheidungsrecht vor. Viele Firmen seien damit aber gegenwärtig organisatorisch überfordert, berichtet der Tagesspiegel am 13.07.2009 in seiner Online-Ausgabe. Fehlende Software und Angst vor Haftung So gebe es in vielen Firmen noch keine entsprechende Software zur Berechnung der Betriebsrentenkonten, zitiert der Tagesspiegel den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Klaus Stiefermann. Oft sei es aufgrund von Bewertungsspielräumen auch nicht einfach, die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Die Unternehmen befürchteten daher, für falsche Auskünfte bezüglich der Höhe des Ausgleichs haftbar gemacht zu werden. Dem Bericht zufolge wollen die Unternehmen aus all diesen Gründen eine spezielle Ausgleichskasse gründen, die die Rentenkonten der Ex-Partner betreuen soll. beck-aktuell-Redaktion, Verlag

LG Coburg: Überschreitung eines Kostenvoranschlags für Bauarbeiten um 10 Prozent begründet keinen Schadensersatzanspruch

zu LG Coburg, Urteil vom 20.05.2009 - 12 O 81/09 Wird ein Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um 10 Prozent überschritten, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz und muss die volle Rechnung bezahlen. Dies hat das Landgericht Coburg mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 20.05.2009 (Az.: 12 O 81/09) entschieden. Eine Überschreitung um 10 Prozent sei noch nicht wesentlich, so das Gericht in seiner Begründung. Sachverhalt Die beklagte Bauherrin hatte die Klägerin, eine Fensterfirma, mit dem Einbau von Fenstern beauftragt. Grundlage des Auftrags war ein Kostenvoranschlag, der Kosten in Höhe von 22.400 Euro vorsah. Die Schlussrechnung belief sich jedoch auf 27.100 Euro. Die Bauherrin bezahlte daraufhin nur den Angebotspreis. Die Klägerin forderte den nicht beglichenen Differenzbetrag und erhob Klage beim LG Coburg. Überschreitung eines Kostenvoranschlags um 10 Prozent ist nicht wesentlich Das LG Coburg gab der Zahlungsklage im wesentlichen statt. Bei der Frage, ob eine einen Scha

Bundesverkehrsministerium: Neue Fahrerlaubnis-Verordnung schiebt Führerscheintourismus Riegel vor

Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde. Denn an diesem Tag tritt die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, die den bisher bestehenden Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus einschränkt. Scheinwohnsitz hilft auch nicht mehr Fahrer mit deutschem Wohnsitz, die ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren hätten, könnten sich den Weg nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland ab jetzt sparen, so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Dort ausgestellte Fahrerlaubnisse seien für sie in der Bundesrepublik nicht mehr gültig. Auch Scheinwohnsitzen zum Erwerb eines Führerscheins schiebe die geän

Liechtenstein-Affäre bringt bislang 147 Millionen Euro Steuernachzahlungen

Im Zuge der Steueraffäre Liechtenstein kann sich der Fiskus über immer höhere Einnahmen aus Steuernachzahlungen freuen. «Die Summe der Steuereinnahmen, die auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum zurückgehen, beträgt inzwischen 147 Millionen Euro», sagte am 16.01.2009 der Sprecher Bernd Bienioßek der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Zahl der in Bochum eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehungen über Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein stieg inzwischen auf 450. Darunter seien 210 Verfahren, die auf Selbstanzeigen zurückgingen. 110 von 780 Fällen bereits erledigt Der Bundesnachrichtendienst hatte für rund 4,5 Millionen Euro Daten von Steuersündern aufgekauft, die der Liechtensteiner Bank LGT gestohlen worden waren. Die 780 deutschen Fälle darunter werden von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen in Bochum verfolgt. 110 Fälle sind inzwischen erledigt. Über die LGT-Fälle hinaus haben sich in Bochum auch noch 380 Betrüger selbst angezeigt, um

Der Erfolg

.....bietet sich meist denen, die kühn handeln nicht denen, die alles wägen und nichts wagen wollen.Herodot