Anrechnung der Abfindung nach Änderungskündigung und Besteuerung
Anrechnung der Abfindung nach Änderungskündigung und Besteuerung Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Anders ist dies beim Arbeitslosengeld II. Auch führt die Zahlung einer Abfindung nicht dazu, dass sich der Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes verkürzt. Grob kann man also sagen, dass eine Abfindung, welche bei einer Änderungskündigung gezahlt wird, keinen negativen Einfluss auf den Bezug des Arbeitslosengeldes I hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer darauf achtet, dass die Kündigungsfrist hier richtig berechnet wurde. Ansonsten ruht der Bezug des Arbeitslosengeldes für die Dauer der nicht beachteten (verkürzten) Kündigungsfrist. Wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages gezahlt, dann kann dies durchaus problematisch sein, da sich dann die Vermutung ergibt, dass diese den Arbeitnehmer dazu gebracht hat, seinen Arbeitsplatz aufzugeben. Eine Abfindung nach einer Änderun...