Was passiert, wenn ich wegen des Bahnstreiks zu spät zur Arbeit komme?
Heute bereits mehrfach gefragt worden und deshalb nun meine Antwort für alle: Wenn Sie nicht pünktlich (oder gar nicht) zur Arbeit erscheinen, bekommen Sie auch keinen Lohn/Gehalt/sprich: kein Geld für die verpasste Arbeitszeit. Die geltende (arbeits-)rechtliche Regel: Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. Als Arbeitnehmer haben Sie auch keinen Anspruch, die Fehlzeiten nachzuarbeiten, der Arbeitgeber aber auch nicht, dies zu fordern. Abweichende Regeln können sich allerdings aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen oder auch Gewohnheitsrecht (sog. Betriebliche Übungen) ergeben. Wie (fast) immer gilt: Mit dem Chef sprechen kann durchaus hilfreich sein. Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - wir machen auch Arbeitsrecht | Zu Recht !! | 06. Nov 2014