Beim Ausfüllen des sog. Anspruchssteller - Fragebogens können viele Fehler gemacht werden, die häufig eine Minderung des Schadensersatzanspruchs um Hunderte Euro zur Folge hat . Bitte bedenken Sie: Sie haben einen (neuen) Gegner – die Versicherung des Unfallgegners. Der Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt hat dazu geführt, dass die Versicherungsbranche um jeden Preis versucht, die Kosten zu senken. Hat die Versicherung erst mal alle Angaben schriftlich, werden Sie auf Ihrer Aussage „festgenagelt“. Schnell wird noch der (von denen ausgesuchte) Sachverständige vorbeigeschickt (man will Ihnen ja keine Kosten verursachen …), und schwupps ist allein der Sachschaden gleich um einige hundert bis tausend Euro niedriger bewertet worden. Der Beruf des Geschädigten, der Standort des beschädigten Fahrzeuges oder das Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung werden so dem Haftpflichtversicherer bedenkenlos mitgeteilt, obwohl keinerlei Verpflichtung dazu besteht. I...