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Es werden Posts vom September 19, 2010 angezeigt.

AG München: Alkoholisierter Taxigast muss Reinigung nach «Übergeben» zahlen

Wer alkoholisiert ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet der Fahrgast in diesem Fall dann die Bezahlung der Kosten für die Reinigung. Das hat das Amtsgericht München jetzt entschieden und einem Taxifahrer einen Schadenersatzanspruch allerdings nur in Höhe der Hälfte der anfallenden Reinigungskosten zugesprochen. Denn den Taxifahrer habe im konkreten Fall ein Mitverschulden getroffen, weil er trotz Bitte des beklagten Fahrgasts nicht angehalten hatte (Urteil vom 02.09.2010, Az.: 271 C 11329/10, rechtskräftig). mehr ...

Unfallflucht – so schnell kann´s gehen

Vielen Verkehrsteilnehmern ist oft nicht bekannt, wie schnell der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (frühere und heute oft noch gebrauchte Bezeichnung: Verkehrsunfallflucht, Unfallflucht oder Fahrerflucht) erfüllt sein kann. Ein Beispiel: Der “Parkrempler” Man hat es nach dem Einkauf eilig und rempelt beim Ausparken aus der engen Parkbucht den Parknachbarn an. Man schaut dann gar nicht nach, weil da “ja nichts sein kann” und setzt seine Fahrt fort. Das andere Auto hat eine deutlich sichtbare Beule oder Schramme. Dies wurde jedoch auf dem Supermarktparkplatz von einem Zeugen beobachtet. Der fackelt nicht lange und ruft auf dem Handy die Polizei an. Die ist dann oft schon da, bevor man zuhause ankommt. Auch wenn man zunächst weiter fährt und dann vielleicht nach 500 m anhält, um dann zu Fuß zur Unfallstelle zurückzugehen: Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde erfüllt. Kommt es zu einer Verurteilung, dann droht dem Ersttäter eine Geldstrafe,...

BGH: Auch in Kindheit vernachlässigtes Kind muss Elternunterhalt zahlen

Ein erwachsenes Kind ist einem pflegebedürftigen Elterteil auch dann zu Unterhalt verpflichtet, wenn dieser das Kind in seiner Kindheit wegen einer psychischen Erkrankung nicht richtig versorgen konnte. Der Bundesgerichtshof verweist auf die vom Gesetz geforderte familiäre Solidarität. Eine als schicksalsbedingt zu qualifizierende Krankheit eines Elternteils und deren Auswirkungen auf das Kind rechtfertigten es nicht, die Unterhaltslast dem Staat aufzubürden (Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 148/09). Mehr dazu hier beim Beck-Verlag.