Amtsgericht Zossen (to be continued)
Der Mandant wurde im Sep 2008 freigesprochen. Es war ein Verfahren, dass sich über Jahre hinzog. Die Anklage ist immerhin schon aus Feb. 2007. Meine Gebühren bekomme ich(wegen des Freispruchs) aus der Staatskasse. - Soweit so gut ! Ich bin ja ein (gezwungenermaßen) geduldiger Mensch. Weil ich ja bereits seit Anfrang 2007 mit meiner Leistung in Vorleistung liege......habe ich dann mal rasch abgerechnet. Mein Kostenfestsetzungsantrag stammt vom 30. Sep 2008..... Am 15. Dez 2008 fragte ich erstmals nach (oh wie ungeduldig), wann ich denn hier mal mit der Vergütung rechnen könne. Darauf bekam ich die lapidare Antwort (die natürlich jeder bekommt, der nach 3 Monaten mal nach seinem Geld fragt), dass "Rückstände können zur Zeit nach und nach abgearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis." Klar doch - ich bin (siehe oben) ja geduldig und warte. Im April 2009 fragte ich erneut nach, wie weit denn die "Nach-und-Nach-Rückstandsabarbeitung" gediegen ist. Das brachte mir