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Es werden Posts vom Juni 1, 2014 angezeigt.

Karl-Heinz Söhler

„Missrät dir voll dein Tagesplan, sei abends dir als Trost bekräftigt: Du hast zwar heute nichts getan, doch warst den ganzen Tag beschäftigt.“

Karl-Heinz Söhler

„Missrät dir voll dein Tagesplan, sei abends dir als Trost bekräftigt: Du hast zwar heute nichts getan, doch warst den ganzen Tag beschäftigt.“

Karl-Heinz Söhler

„Missrät dir voll dein Tagesplan, sei abends dir als Trost bekräftigt: Du hast zwar heute nichts getan, doch warst den ganzen Tag beschäftigt.“

Trauer

Ein langjähriger Mandant und zugleich ein guter Freund tritt heute seine letzte Reise an.

Wechselmodell

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Mit der Trennung der Eltern verbunden ist die Entscheidung, bei welchem Elternteil sich das gemeinsame Kind aufhalten soll. Hierbei können die Eltern bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung ihre Aufgabenverteilung gestalten und eine Regelung über den andauernden, vorübergehenden oder ggf. abwechselnden Aufenthalt des Kindes treffen. So lange die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können sie zwischen drei Kinderbetreuungsmodellen wählen. Denkbar sind das sogenannte Eingliederungs-, das Nest- oder das Wechselmodell. Unterhaltsrechtliche Bedeutung hat in der Vergangenheit insbesondere das Wechselmodell gefunden. Dabei betreuen die Elternteile ihr Kind jeweils für eine gewisse Dauer im eigenen Haushalt. Das Kind wohnt also abwechselnd und für gleich lange Phasen bei einem Elternteil. In diesen Fällen entstehen im Hinblick auf die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht nur Schwierigkeiten bei der Feststellung des Obhutsverhältnisses (siehe dazu Stichwort „Obhut“), sonde

Shakespeare in Hate: Tötet die Anwälte!

Shakespeare in Hate: Tötet die Anwälte!