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Es werden Posts vom September 20, 2009 angezeigt.

Herrliches Zitat

Alte Juristenweisheit Je begründeter ein unliebsamer Antrag ist, desto unzulässiger wird er.

der online-Tod

Die Süddeutsche Zeitung macht sich heute Gedanken, was eigentlich passiert, wenn jemand stirbt ("Was aber, wenn der echte Tod kommt, der ewige Offline-Status?") Was wird aus den Accounts und Profilen zB bei StudiVZ, MySpace, Facebook usw, wenn der Inhaber des Accounts stirbt und wie Angehörige und virtuelle Freunde damit umgehen. Gibt es so etwas wie einen idellen Nachlass ? Kann man Paßwörter, Highscores, Accountdaten vererben ? Sollte man ein Regelung ins Testament aufnehmen ??? Hm..... genug Stoff zum Nachdenken !

Strafverteidigung

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen ist (Strate).

Erbrechtsreform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat heute den Weg zu der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Erbrechtsreform freigemacht. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten. "Mit der Reform helfen wir Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen. Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert", erläuterte Bundesministerin Zypries die Reform. "Die Erbrechtsreform verbessert auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen: Der demografische Wandel bringt mit sich, dass immer mehr Menschen Pflege und Betreuung benötigen. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld versorgt. Dabei leisten Angehörige oft einen unschätzbar wichtigen Beitrag. I

ArbG Duisburg: Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung

zu ArbG Duisburg, Urteil vom 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09 Wer trotz Abmahnung wiederholt eine Raucherpause nimmt, ohne vorher auszustempeln, riskiert die fristlose Kündigung. Denn auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung sei eine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstöre, befand das Arbeitsgericht Duisburg. Es hat aus diesem Grund die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin abgewiesen, die mehrfach während der Arbeit zum Rauchen gegangen war, ohne vorher die Stempeluhr zu betätigen (Urteil vom 14.09.2009, Az.: 3 Ca 1336/09). Sachverhalt Die langjährig Beschäftigte war laut Gericht im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer so genannten Raucherpause vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurd

Bundesrat billigt Vereinsrechtsreformen

Der Bundesrat hat heute den Weg für Verbesserungen im Vereinsrecht freigemacht. Ab jetzt gibt es eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister werden möglich. "Mit den Neuregelungen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sorgen für eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Unser Ziel ist, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft", sagte Bundesj