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neue HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) in Kraft getreten

Am 18. 8. 2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Sie gilt für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt zwischen Auftraggebern und Architekten oder Ingenieure über deren Leistungen geschlossen werden. Die HOAI soll in der nächsten Legislaturperiode inhaltlich und systematisch weiterentwickelt werden. So sollen neben der Honorarstruktur insbesondere die Leistungsbilder unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der technischen und rechtlichen Entwicklungen überprüft werden.

NJW-Spezial 2009 Heft 19 Seite 606

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