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Es werden Posts vom März 22, 2009 angezeigt.

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BAG gibt seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit auf

zu BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr fest. Er geht jetzt davon aus, dass Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Zuvor hatte das BAG § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG dagegen so ausgelegt, dass ein Erlöschen anzunehmen sei (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 9 AZR 983/07). Verlinkte Angaben führen Sie in unsere Volltext-Datenbank beck-online. Informieren Sie sich unter www.beck-online.de über Ihre Nutzungsmöglichkeiten. Hintergrund: EuGH-Entscheidung Als Grund für seine Rechtsprechungsänderung nennt das BAG eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (EuZW 2009, 147). Darin hatten die Luxemburger Richter zu Art. 7 Abs. 2 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) kl

Per Anhalter durch die Galaxis

. “Schaut mich an, ein Gehirn von der Größe einer Galaxis, und was verlangt man von mir?” Marvin aus Per Anhalter durch die Galaxis

Stundenlohn bei KiK (LAG Hamm: 5,20 Euro Stundenlohn bei Textildiscounter KiK ist sittenwidrig)

. Tja – auch wenn in Neufünfland die Uhren langsamer ticken (besser gesagt: die kassen leiser klingeln), 5 € Stundenlohn dürften wohl auch bei uns (jedenfalls im Verkauf) sittenwirdrig sein. Klar, seinen Job wird wohl keiner mit einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung riskieren wollen, aber wenn es zu einer (wie auch immer gearteten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, dann sollten man darüber nachdenken, ob (und wenn ja wieviel) man noch vom Arbeitgeber für die Vergangenheit nachfordern kann. Freilich wäre (wegen § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes – siehe ganz unten) eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich. Jedenfalls müßte ja in diesem Falle keine Rücksicht mehr genommen werden auf das gute Arbeitsverhältnis (Arbeitsklima in der Firma usw.) und man sollte sich (anwaltlich) beraten lassen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung – fragen Sie nach. Jeder (seriöse) Anwalt hat kein Problem damit, wenn Sie ihn ganz klar und gleich am Anfang nach den Kosten fragen. Und er sollte

Experten lehnen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens aufgrund der Ergebnisse neuer kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden überwiegend ab

Ein überwiegend negatives Echo löste am 18.03.2009 der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf aus, der auf eine Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts zielt (BT-Drs. 16/7957). Die Länderkammer will erreichen, dass ein vor Gericht Freigesprochener sich erneut einem Prozess stellen muss, wenn neue kriminaltechnische Untersuchungsmethoden - wie etwa die DNA-Analyse - zweifelsfrei belegen, dass der Angeklagte doch der Täter war. Verfassungsrechtliche Bedenken Für Klaus Marxen, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin, rechtfertigen neue Tatsachen oder Beweismittel keine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten. Der Umgang des Bundesrates mit dem fraglichen Passus des Grundgesetzes («Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden») gebe «zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken Anlass». Marxen zufolge steht der Reformvorschlag erkennbar im Zeichen der Auf

ja ..... ist schon wichtig...

Bundesregierung legt Mindestinhalt für Zigarettenpackung auf 19 Stück fest Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten muss in Zukunft 19 Stück betragen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drs. 16/12257) vor, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang soll auch für Packungen mit Feinschritt-Tabak, mit dem Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt eingeführt werden. Die Packung Feinschnitt müsse dann in Zukunft mindestens 30 Gramm enthalten, teilte die Bundestagspressestelle am 17.03.2009 mit. Sie wies ferner darauf hin, dass nach einer Übergangszeit bis zum 31.10.2009 Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Stück Zigaretten beziehungsweise weniger als 30 Gramm Feinschnitt nicht mehr zulässig seien. beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 18. März 2009.

Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 besser steuerlich absetzbar

. Ab 2010 sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich abziehbar sein als bisher. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BT-Drs. 16/12254) vorgelegt. Danach werden ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt, die dazu dienen, ein «sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau» zu erreichen. Das entspreche im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung, teilte die Bundestagspressestelle am 17.03.2009 mit. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung voll absetzbar Laut Entwurf können Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Beiträge mit Ausnahme der Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch entfallen, in voller Höhe absetzen. Ist in dem Beitrag zur gesetzlichen Kasse ein Krankengeldanspruch enthalten, so wird der bei der Steuer abziehbare Betrag pauschal um vier Prozent gekürzt. Bei Bei

die Zitate dieser Woche

. Wer sich entschieden hat, etwas zu tun, und an nichts anderes denkt, überwindet alle Hindernisse. Giacomo Girolamo Casanova Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude hat als an der Zukunft. John Knittel Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung seines Gegners zu verteidigen versuchen. Jean Paul Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. ~ Aristoteles ~ Nicht durch die Kraft höhlet der Tropfen den Stein, sondern durch häufiges Fallen. Ovid