Non-Compliance wird künftig härter geahndet. Ein „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ soll kommen....
Verstößt dann z.B. ein GmbH-Geschäftsführer gegen (interne) Compliance-Vorgaben, kann dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Nicht einmal eine Abmahnung soll dann dafür notwendig sein.....