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Es werden Posts vom Januar 27, 2019 angezeigt.

Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der Bestimmung des Kindesvaters

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Das klagende Jobcenter gewährt zwei nichtehelich geborenen Zwillingen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SBG II – (sog. Hartz IV). Deren Mutter beantragte Unterhaltsvorschuss für die Zwillinge. Dabei gab sie an, der Vater sei unbekannt. Nach Belehrung über ihre Mitwirkungspflichten erklärte sie, den mutmaßlichen Vater habe sie am Fastnachtssonntag in einer Gaststätte in Koblenz kennengelernt, als sie alkoholisiert gewesen sei. Zu dessen Person könne sie nur sagen, dass er Südländer sei. An den Namen könne sie sich nicht erinnern. Es habe sie nicht interessiert. Etwa zwei Wochen später habe sie die Schwangerschaft festgestellt. Der beklagte Landkreis lehnt den Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab, weil die Kindesmutter bei der Feststellung des anderen Elternteils unzureichend mitgewirkt habe. Daraufhin erhob das Jobcenter Klage mit dem Ziel, den beklagten Landkreis zur Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für die Zwillinge zu verpflichten. Das Verwaltung

BAG ändert Recht­sp­re­chung zur sach­grund­losen Befris­tung

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Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden (Urt. v. 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16). Quelle

Eines meiner Lieblingszitate.....

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….von  (von Rudolf von Ihering, Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung, 2. Teil, Abteilung 2, S. 471): Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, dass sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.

Böses Erwachen - Fahrerlaubnisentzug nach Drogenkonsum OHNE Fahrzeugnutzung

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Im Gegensatz zu Alkoholkonsum kommt es bei der Einnahme harter Drogen nicht darauf an, ob der Betroffene unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist und sich selbst in der Lage sieht, auch zukünftig zwischen Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen. Schon das einmalige Konsumieren kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Quelle