Studiengebühren sind Mehrbedarf

Die Kosten für Studiengebühren und der Semesterbeitrag sind von den
Eltern eines Studenten zusätzlich zum Ausbildungsunterhalt zu zahlen, da
es sich in beiden Fällen um Mehrbedarf handelt. Die Zahlungspflicht
besteht somit zumindest dann, wenn der Elternteil, der Regelunterhalt
leistet, auch hinsichtlich des Mehrbedarfs leistungsfähig ist.

OLG Zweibrücken, 23.12.2008 - Az: 11 UF 519/08

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