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Es werden Posts vom September 8, 2024 angezeigt.

Seit 22.08.2024 gelten neue Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr

Wer Cannabis konsumiert, sollte sich über die neuen Regeln im Straßenverkehr ab dem 22. August 2024 informieren. Für Kraftfahrer über 21 Jahre, die nicht mehr in der zweijährigen Führerschein-Probezeit sind und ohne betäubungsmittelbedingte Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führen, gilt folgendes: ·          Neuer THC-Grenzwert: Ein Bußgeld und ein Fahrverbot drohen erst bei einer THC-Konzentration von 3,5 ng/ml im Blutserum, nicht mehr bereits bei 1,0 ng/ml wie zuvor. ·          Ausnahmen: Für Kraftfahrer in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabiskonsum-Verbot, ähnlich wie bei Alkohol. Hier greift der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC nicht.   Die §§ 24a und 24c StVG lauten jetzt wie folgt:  § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert (1)  Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Pro

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