Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.     Jeder Mandant sollte vorher wissen , mit welchen Kosten  zu rechnen ist.      Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an:       Für eine Erstberatung  berechnen wir ein pauschales      Honorar von 200 € netto (238 € brutto). Die Erstberatung besteht aus einem      ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Ziel,      den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen. Im Falle einer Fortsetzung des Mandates (also spätere Vertretung außergerichtlich oder gerichtlich) wird das Beratungshonorar in voller Höhe  angerechnet auf das dann entstehende Honorar.       Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz      (RV...