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Es werden Posts vom September 10, 2017 angezeigt.

Unsere Schwerpunkte

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Kosten und Vergütung - Vorher wissen, was unsere Leistung kostet

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Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind. Jeder Mandant sollte vorher wissen , mit welchen Kosten zu rechnen ist. Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an: Für eine Erstberatung berechnen wir ein pauschales Honorar von 200 € netto (238 € brutto). Die Erstberatung besteht aus einem ersten Gespräch und der Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem Ziel, den Umfang des Beratungsbedarfs zu bestimmen. Im Falle einer Fortsetzung des Mandates (also spätere Vertretung außergerichtlich oder gerichtlich) wird das Beratungshonorar in voller Höhe angerechnet auf das dann entstehende Honorar. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RV