Kostet eine „Online-Scheidung“ weniger?
Immer wieder stößt man auf Versprechungen, eine „Online-Scheidung“ kostet weniger als regulär und gehe schneller. Nichts davon entspricht aber den Tatsachen. Eine reine „Online-Scheidung“ in gerichtlichen Verfahren ist derzeit nicht möglich. Sowohl ein schriftlicher Scheidungsantrag (den nur ein Anwalt einreichen kann - Anwaltszwang), als auch eine persönliche Anhörung der Beteiligten durch das Gericht, sind Pflicht. Auch wenn es inzwischen die (theoretische) Möglichkeit der gerichtlichen Videokonferenz gibt, praktiziert wird sie in unseren Gefilden bislang nicht. Und ein (gerichtliches) Scheidungsverfahren kostet bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) die regulären Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), egal, ob sie "einvernehmlich" oder "online" ist. Hiesige Gerichte (Zossen, Luckenwalde, Potsdam, Berlin) setzen regelmäßig auch dann nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich...